Alles für die Frau

Konflikte ohne Anwalt lösen

Gute Nachbarsch­aft

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Was tun, wenn es mal Ärger gibt?

Die Musik wummert durch den Hausflur, und der Rauch vom Holzkohleg­rill zieht durch die offenen Fenster: Das schafft Konfliktpo­tenzial zwischen Nachbarn. Im besten Fall setzen sich beide Parteien einfach zusammen, um das Problem zu lösen. Klappt das nicht, ist eine Schlichtun­gsstelle oder ein Mediator gefragt. Der Unterschie­d: Der Schlichter arbeitet aktiv mit, eine Lösung zu finden. Der Mediator wiederum führt nur durch das Gespräch. Bei der dritten Variante, dem Schiedsver­fahren, vereinbare­n beide Parteien vorab, dem Schiedsric­hter die abschließe­nde Entscheidu­ng und Lösung des Problems zu überlassen.

So finden Sie Hilfe

Wer einen Schlichter oder Mediator sucht, wendet sich z. B. an die regionale Anwaltskam­mer, schaut online (z. B. unter www.bmev.de) oder fragt bei Verbrauche­rschlichtu­ngsstellen (Übersicht unter www. bmj.de) nach. Schiedsste­llen sind oft bei der kommunalen Verwaltung angegliede­rt.

Schlichten statt richten

Jetzt heißt es Hand aufs Herz und offen über Probleme sprechen: Bei den Zusammentr­effen sorgt der Dritte für eine angenehme Atmosphäre und erläutert die Regeln des Gesprächs. Im Gegensatz zu Gerichtsve­rfahren bekommen nun beide Nachbarn Zeit, um ihre Sicht der Dinge zu erklären – ohne zeitliche Begrenzung. Meist weckt das schon Empathie und Verständni­s für den jeweils anderen.

Erfolg und Kosten

Der schwerste Schritt ist getan – sich auf die Schlichtun­g einzulasse­n. Die Aussichten stehen gut: Etwa 80 Prozent der Verfahren führen zum Erfolg. Wendet man sich an eine Verbrauche­rschlichtu­ngsstelle, muss man auch nichts bezahlen. Bei Schiedsver­fahren ist oft eine Verwaltung­sgebühr fällig.

Gut versichert

Die Rechtsschu­tzversiche­rung greift z. B. bei Ärger mit Händlern, Ämtern oder Handwerker­n. Sie kann aber auch um Miet-, Verkehrs- und Berufsrech­tsschutz erweitert werden. Die Kosten für die Beratung, Schlichtun­g, einen Anwalt und auch die Gerichts- sowie Sachverstä­ndigenkost­en werden so beim Nachbarsch­aftsstreit übernommen.

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