Sparen Keine Panik bei Inkasso-Post
Sie drohen mit dem Gerichtsvollzieher, mit der Lohn- oder Rentenpfändung oder gar mit einem Haftbefehl: Inkassofirmen üben oft großen Druck auf Schuldner aus. Und das dürfen sie laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs auch (Az. IZR 25/17). Doch keine Panik:
Standhaft bleiben
Flattern solche Drohungen ins Haus, sollten Sie sich nicht verunsichern lassen. Denn Inkassobüros haben keine besonderen Rechte, können nicht einfach am nächsten Tag den Gerichtsvollzieher vorbeischicken. Für alle Schritte braucht es einen sogenannten Rechtstitel, zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht. Bevor es den gibt, schickt das Gericht den Betroffenen zunächst einen Mahnbescheid. Es bleibt also genügend Zeit, den Fall zu prüfen.
Trotzdem sollte man zügig reagieren.
Berechtigte Forderung
Haben Sie wirklich mal eine Rechnung nicht bezahlt und auch auf die folgenden Mahnungen nicht reagiert, ist die Forderung der Inkassofirma berechtigt. Um weitere Folgekosten zu vermeiden, bemühen Sie sich am besten unverzüglich um das Begleichen der Rechnung. Ein Schuldnerberater (zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale) kann Ihnen dabei helfen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Die Verbraucherschützer können auch überprüfen, ob die Gebühren der Geldeintreiber zu hoch sind. Denn Inkassobüros dürfen nicht mehr verlangen, als ein Anwalt für die gleiche Leistung bekäme.
Unberechtigte Forderung
Ist die Forderung aus der Luft gegriffen, etwa weil Sie die in Rechnung gestellte Leistung nie in Anspruch genommen haben, teilen Sie das dem Inkassobüro per Einschreiben mit. Seriöse Firmen reagieren auf einen solchen Widerspruch und überprüfen die Forderung bei demjenigen, der sie gestellt hat. Unseriöse Inkassobüros schicken dagegen weiter Schreiben mit Drohungen und immer höheren Gebühren. Darauf muss man nicht mehr reagieren. Denn um die Forderung durchzusetzen, müsste die Inkassofirma vor Gericht ziehen, um entweder ein Mahn- oder ein Klageverfahren anzustrengen. Das wird sie bei unberechtigten Forderungen nicht tun. Außerdem hätten Sie dann noch Gelegenheit, die Unrechtmäßigkeit der Rechnung zu belegen. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät den Betroffenen, stur zu bleiben und sich von den Drohungen nicht einschüchtern zu lassen. Dann verlaufe die Sache nach einer gewissen Zeit meist im Sande.
Betrüger erkennen
Unseriöse Firmen erkennt man zum Beispiel daran, dass deren Schreiben unvollständig sind. So muss jede Forderung eine „Abtretungserklärung“oder „Inkassovollmacht“des Gläubigers enthalten. Außerdem muss das Inkassobüro seine Registrierung im Dienstleistungsregister nachweisen. Fehlt etwas, sollten Sie hellhörig werden.