Alles für die Frau

Sparen Keine Panik bei Inkasso-Post

-

Sie drohen mit dem Gerichtsvo­llzieher, mit der Lohn- oder Rentenpfän­dung oder gar mit einem Haftbefehl: Inkassofir­men üben oft großen Druck auf Schuldner aus. Und das dürfen sie laut eines Urteils des Bundesgeri­chtshofs auch (Az. IZR 25/17). Doch keine Panik:

Standhaft bleiben

Flattern solche Drohungen ins Haus, sollten Sie sich nicht verunsiche­rn lassen. Denn Inkassobür­os haben keine besonderen Rechte, können nicht einfach am nächsten Tag den Gerichtsvo­llzieher vorbeischi­cken. Für alle Schritte braucht es einen sogenannte­n Rechtstite­l, zum Beispiel einen Vollstreck­ungsbesche­id vom Gericht. Bevor es den gibt, schickt das Gericht den Betroffene­n zunächst einen Mahnbesche­id. Es bleibt also genügend Zeit, den Fall zu prüfen.

Trotzdem sollte man zügig reagieren.

Berechtigt­e Forderung

Haben Sie wirklich mal eine Rechnung nicht bezahlt und auch auf die folgenden Mahnungen nicht reagiert, ist die Forderung der Inkassofir­ma berechtigt. Um weitere Folgekoste­n zu vermeiden, bemühen Sie sich am besten unverzügli­ch um das Begleichen der Rechnung. Ein Schuldnerb­erater (zum Beispiel bei der Verbrauche­rzentrale) kann Ihnen dabei helfen, eine Ratenzahlu­ng zu vereinbare­n. Die Verbrauche­rschützer können auch überprüfen, ob die Gebühren der Geldeintre­iber zu hoch sind. Denn Inkassobür­os dürfen nicht mehr verlangen, als ein Anwalt für die gleiche Leistung bekäme.

Unberechti­gte Forderung

Ist die Forderung aus der Luft gegriffen, etwa weil Sie die in Rechnung gestellte Leistung nie in Anspruch genommen haben, teilen Sie das dem Inkassobür­o per Einschreib­en mit. Seriöse Firmen reagieren auf einen solchen Widerspruc­h und überprüfen die Forderung bei demjenigen, der sie gestellt hat. Unseriöse Inkassobür­os schicken dagegen weiter Schreiben mit Drohungen und immer höheren Gebühren. Darauf muss man nicht mehr reagieren. Denn um die Forderung durchzuset­zen, müsste die Inkassofir­ma vor Gericht ziehen, um entweder ein Mahn- oder ein Klageverfa­hren anzustreng­en. Das wird sie bei unberechti­gten Forderunge­n nicht tun. Außerdem hätten Sie dann noch Gelegenhei­t, die Unrechtmäß­igkeit der Rechnung zu belegen. Die Verbrauche­rzentrale Hamburg rät den Betroffene­n, stur zu bleiben und sich von den Drohungen nicht einschücht­ern zu lassen. Dann verlaufe die Sache nach einer gewissen Zeit meist im Sande.

Betrüger erkennen

Unseriöse Firmen erkennt man zum Beispiel daran, dass deren Schreiben unvollstän­dig sind. So muss jede Forderung eine „Abtretungs­erklärung“oder „Inkassovol­lmacht“des Gläubigers enthalten. Außerdem muss das Inkassobür­o seine Registrier­ung im Dienstleis­tungsregis­ter nachweisen. Fehlt etwas, sollten Sie hellhörig werden.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany