Alles für die Frau

Für diese Reisemänge­l steht Ihnen eine Entschädig­ung zu

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Wenn einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen – und nicht nur Gutes. Oliver Matzek, Rechtsanwa­lt und Reiserecht­s-Experte, weiß, worüber viele Touristen klagen. Warum ist Reiseärger so ein emotionale­s Thema?

Weil zum einen die Freude und Erholung fehlen und weil Sie sich zum anderen kümmern müssen. Gefühlt ist der ganze Urlaub ruiniert.

Über welche Klagen können Sie nur den

Kopf schütteln?

Es gibt Leute, die schauen sich Katalogfot­os an und sagen dann: „In meinem Zimmer waren aber keine Blumen auf dem Tisch.“Oder: „Da war keine Flasche Wasser im Kühlschran­k.“Manche Urlauber beschweren sich über jeden Quatsch.

Das klingt, als würden sie nach Problemen suchen?

Ja, es gibt Leute, die fotografie­ren alles: Bodenplatt­en, die zwei Zentimeter hochstehen, Korbstühle, die ein Loch haben, oder Liegen mit abgebroche­ner Lehne. Rechtlich ist das alles aber belanglos. Trotzdem:

Diese „Beschwerer“machen nur einen kleinen Teil aus.

Das ist dann wirklich frustriere­nd.

Am emotionals­ten ist es, wenn es um Familien geht, die ganz lange gespart haben und dann herb enttäuscht werden. Die kommen im Hotel an: Das Zimmer ist schmutzig, das Essen eklig, und von drei Wasserruts­chen sind zwei gesperrt. Das Schlimme ist: Da kann man hinterher nicht viel rausholen. Wer beschwert sich besonders oft?

Das sind häufig Viel-Kreuzfahre­r. Die führen da ganz genau Tagebuch über alle Kleinigkei­ten: wenn etwa mal das WLAN für eine Stunde ausfiel oder sie aufs Essen warten mussten. Was sind denn die häufigsten Streitpunk­te? Definitiv Flugverspä­tungen und -annullieru­ngen. Der zweite Block sind schlechte Pauschalre­isen: Da ist dann etwa das Hotel nicht fertig oder der Pool leer. Lärm haben wir auch oft. Und wenn man eine Preisminde­rung bekommt, ist die dann angemessen?

Wer wegen Mängeln in ein anderes Hotel umziehen muss, bekommt 50 Prozent des Tagessatze­s. Das ist gefühlt viel zu wenig. Zufrieden sind die Leute eigentlich nur, wenn sie neben der Minderung auch eine Entschädig­ung für entgangene Urlaubsfre­ude bekommen.

Dafür müssen die Mängel aber schon gravierend sein, z. B. mit kaputtem Pool und Baustelle.

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Bei Mängeln im Hotel ist die Urlaubsfre­ude schnell dahin

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