Regeln für Garten und Balkon
1 Ein Trampelpfad ist kein Radweg
Ein Mountainbiker wehrte sich gegen einen Bußgeldbescheid. Er fuhr mit seinem Rad auf einem nicht öffentlichen Trampelpfad im Wald und sollte ein Bußgeld von 150 Euro zahlen. Zu Recht, so das Gericht.
Der Grundeigentümer darf die Nutzung untersagen, weil der Wald Schaden nehmen kann und Tiere im Unterholz aufgeschreckt werden. OLG Oldenburg, Az. 2 Ss OWi 25/21
2 Mehr Abstand zum Bordstein halten
Eine Autofahrerin fuhr so nah am Straßenrand, dass sie ein an der Ampel wartendes Schulkind erfasste. Das Kind wurde schwer verletzt. Da der Junge sehr dicht an der Straße stand, hielt das Gericht eine Mitschuld von 20 Prozent zwar für gerechtfertigt, doch die Frau hätte mehr Abstand halten müssen. OLG Zweibrücken, Az. 1 U 141/19
3 Nachbar darf Äste abschneiden
Ragen Äste vom Nachbargrundstück herüber und führen zu Beeinträchtigungen, darf man selbst zur Säge greifen, wenn der Nachbar einer entsprechenden Aufforderung nicht nachkommt. Das gilt laut Bundesgerichtshof selbst dann, wenn durch das Abschneiden der Äste der Baum einzugehen droht. BGH, Az. V ZR 234/19
4 Kein Parken am Ende des Radwegs
Ein Autofahrer stellte seinen Wagen am Ende eines gekennzeichneten Radwegs ab und wurde daraufhin abgeschleppt. Der Fahrer wehrte sich dagegen und meinte, dass Radfahrer an dieser Stelle ohnehin hätten auf die Straße ausweichen müssen. Das Gericht ließ diese Argumentation allerdings nicht gelten, der Mann muss die Abschleppkosten tragen. VG Leipzig,
Az. 1 K 860/20
5 Kein Umgangsrecht für Großeltern
Ist nach der Trennung eines Paares die Beziehung zwischen den Schwiegereltern und der Ex-Partnerin oder dem Ex-Partner stark belastet, kann das für die Enkelkinder einen ernsten Loyalitätskonflikt bedeuten. Im verhandelten
Fall ließen die Großeltern kein gutes Haar an der Mutter.
Die verweigerte den garstigen Schwiegereltern daraufhin das Umgangsrecht – und bekam auch in zweiter Instanz recht. OLG Braunschweig,
Az. 2 UF 47/21