Wie lange kann ich ABGELAUFENE LEBENSMITTEL noch essen?
Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg über unnötige Verschwendung
Bei einem Griff in den Kühlschrank ist jedem schon mal ein Joghurtbecher in die Finger gekommen, der das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bereits erreicht oder sogar überschritten hatte. „Noch essen oder doch lieber in den Müll?“, stellt sich dann die Frage, die in der Tat nicht so einfach zu beantworten ist. In Deutschland werden pro Sekunde 313 Kilogramm noch genießbare Lebensmittel weggeworfen. Daher steht das MHD, das gemäß EU-Recht auf allen abgepackten Lebensmitteln anzugeben ist, immer wieder stark in der Kritik. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Haltbarkeitsgarantie und nicht um ein Verfallsdatum. Speziell Hersteller von Kühlware nutzen das Datum, um sich vor Beschwerden zu schützen, und setzen einen kürzeren Haltbarkeitszeitraum an.
Auf die eigenen Sinne vertrauen
Dadurch landen allerdings viele Produkte unnötigerweise in der Tonne. Eine konkrete Zeitlange angabe, wie Lebensmittel über das MHD hinaus genießbar sind, ist nicht möglich. Die Haltbarkeit wird von vielen unterschiedlichen Faktoren, wie Lebensmittelart, Transport und Lagerung, beeinflusst. Anstatt uns auf ein Dafestzulegen, tum sollten wir unseren Sinnen mehr Vertrauen schenken. Ist das MHD ersollte reicht, das Nahrungsmittel zunächst geAugenschein nau in genommen werden. Ist die Farbe anders als gewöhnlich? Sind Schimerkennbar? melspuren Als weiteres Indiz dient der Geruch. Ist beides unauffällig, kann etwa ein halber Teelöffel gekostet werden. Gibt es hier keine geschmacklichen Auffälligkeiten, kann es in der Regel ohne Sorge verzehrt werden. Tauchen bei Optik, Geruch und Geschmack jedoch Zweifel auf, sollte das Produkt vorsichtshalber nicht mehr gegessen werden. Zu unterscheiden ist das Mindesthaltbarkeitsvom Verbrauchsdatum. Die so gekennzeichneten Lebensmittel sollten nach dem angegebenen Datum tatsächlich nicht mehr verzehrt werden, weil krankmachende Keime vorhanden sein könnten. Zu finden ist der Hinweis „zu verbrauchen bis“beispielsweise auf abgefrischem packtem Fleisch und Fisch.