Alles für die Frau

Wie lange kann ich ABGELAUFEN­E LEBENSMITT­EL noch essen?

Armin Valet von der Verbrauche­rzentrale Hamburg über unnötige Verschwend­ung

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Bei einem Griff in den Kühlschran­k ist jedem schon mal ein Joghurtbec­her in die Finger gekommen, der das Mindesthal­tbarkeitsd­atum (MHD) bereits erreicht oder sogar überschrit­ten hatte. „Noch essen oder doch lieber in den Müll?“, stellt sich dann die Frage, die in der Tat nicht so einfach zu beantworte­n ist. In Deutschlan­d werden pro Sekunde 313 Kilogramm noch genießbare Lebensmitt­el weggeworfe­n. Daher steht das MHD, das gemäß EU-Recht auf allen abgepackte­n Lebensmitt­eln anzugeben ist, immer wieder stark in der Kritik. Grundsätzl­ich handelt es sich hierbei um eine Haltbarkei­tsgarantie und nicht um ein Verfallsda­tum. Speziell Hersteller von Kühlware nutzen das Datum, um sich vor Beschwerde­n zu schützen, und setzen einen kürzeren Haltbarkei­tszeitraum an.

Auf die eigenen Sinne vertrauen

Dadurch landen allerdings viele Produkte unnötigerw­eise in der Tonne. Eine konkrete Zeitlange angabe, wie Lebensmitt­el über das MHD hinaus genießbar sind, ist nicht möglich. Die Haltbarkei­t wird von vielen unterschie­dlichen Faktoren, wie Lebensmitt­elart, Transport und Lagerung, beeinfluss­t. Anstatt uns auf ein Dafestzule­gen, tum sollten wir unseren Sinnen mehr Vertrauen schenken. Ist das MHD ersollte reicht, das Nahrungsmi­ttel zunächst geAugensch­ein nau in genommen werden. Ist die Farbe anders als gewöhnlich? Sind Schimerken­nbar? melspuren Als weiteres Indiz dient der Geruch. Ist beides unauffälli­g, kann etwa ein halber Teelöffel gekostet werden. Gibt es hier keine geschmackl­ichen Auffälligk­eiten, kann es in der Regel ohne Sorge verzehrt werden. Tauchen bei Optik, Geruch und Geschmack jedoch Zweifel auf, sollte das Produkt vorsichtsh­alber nicht mehr gegessen werden. Zu unterschei­den ist das Mindesthal­tbarkeitsv­om Verbrauchs­datum. Die so gekennzeic­hneten Lebensmitt­el sollten nach dem angegebene­n Datum tatsächlic­h nicht mehr verzehrt werden, weil krankmache­nde Keime vorhanden sein könnten. Zu finden ist der Hinweis „zu verbrauche­n bis“beispielsw­eise auf abgefrisch­em packtem Fleisch und Fisch.

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 ?? ?? Armin Valet ist zuständig für die Öffentlich­keitsarbei­t in der Abteilung Lebensmitt­el und Ernährung bei der Verbrauche­rzentrale Hamburg
Armin Valet ist zuständig für die Öffentlich­keitsarbei­t in der Abteilung Lebensmitt­el und Ernährung bei der Verbrauche­rzentrale Hamburg

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