Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Uli Hoeneß freut sich schon auf die Freiheit
Justiz Ende Februar wird der Ex-bayern-boss entlassen. Warum er ein Ausnahmefall ist
Landsberg/münchen Uli Hoeneß, 64, wird zum 29. Februar aus dem Gefängnis entlassen. Diese Entscheidung hat das Landgericht Augsburg bestätigt. Wie kommt es dazu? Was bedeutet die Entscheidung? Wie geht es weiter? Wer hat die Entscheidung über Hoeneß getroffen? Die Landsberger Amtsrichterin Simone Zwiener hat über den Antrag auf Halbstrafe entschieden. Sie hat dies als sogenannte auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg getan. Grundlagen für ihre Entscheidung waren eine wohlwollende Beurteilung der Landsberger Gefängnis-leiterin Monika Groß und eine ablehnende Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München II. Zudem hat sich Zwiener vergangene Woche in einer Anhörung ein persönliches Bild von Hoeneß verschafft.
Kann noch etwas schiefgehen? Ja, ein kleines Restrisiko bleibt. Die Staatsanwaltschaft kann jetzt innerhalb von einer Woche Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) München einlegen. Laut Sprecher Ken Heidenreich prüft die Anklagebehörde diese Möglichkeit. Dann müsste das OLG entscheiden. Dies würde bis Ende Februar passieren. Warum erhält Der Paragraf 57 des Strafgesetzbuches sieht die sogenannte Halbstrafe vor, wenn „die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen“. Der Fall Hoeneß ist ein Paradebeispiel für diese Ausnahmeregelung. Er war Ersttäter, hat sich durch eine (fehlerhafte) Selbstanzeige selbst gestellt, sich in seiner Zeit in der JVA Landsberg und im Freigängerhaus Rothenfeld nahe Andechs tadellos geführt und den gesamten Schaden inklusive Zinsen und Säumniszuschlägen mit mehr als 43 Millionen Euro zurückgezahlt.
Hoeneß
diese
Vergünstigung?
Wie und wann wird Hoeneß entlassen? Das rechnerische Datum für die Entlassung nach der Hälfte der Haftstrafe ist der 29. Februar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Hoeneß Urlaubsund sogenannte Freistellungstage angesammelt hat. Er könnte das Freigängerhaus also auch schon einige Tage früher verlassen. Das gibt auch der Gefängnisleitung einen Spielraum bei der Entlassung. Ein riesiger Rummel mit Jagdszenen soll auf jeden Fall vermieden werden.
Welche Auflagen muss der Ex-bayern-boss erfüllen? Nach Auskunft von Landgerichtssprecher Claus Pätzel wurde die Bewährungszeit auf drei Jahre festgesetzt. In den drei Jahren nach der Entlassung darf sich Uli Hoeneß also nichts zuschulden kommen lassen. Jede Straftat kann dazu führen, dass die Bewährung widerrufen wird und Hoeneß zurück ins Gefängnis muss. Die einzige Bewährungsauflage: Hoeneß muss jeden Wohnungswechsel dem Gericht mitteilen. Umgekehrt bedeutet das, der ehemalige Fc-bayern-präsident kann nach der Entlassung wieder ohne Einschränkungen ins Ausland reisen – ob privat in den Urlaub oder zu Championsleague-spielen seines geliebten FC Bayern. »Kommentar