Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Uli Hoeneß freut sich schon auf die Freiheit

Justiz Ende Februar wird der Ex-bayern-boss entlassen. Warum er ein Ausnahmefa­ll ist

- VON HOLGER SABINSKY-WOLF

Landsberg/münchen Uli Hoeneß, 64, wird zum 29. Februar aus dem Gefängnis entlassen. Diese Entscheidu­ng hat das Landgerich­t Augsburg bestätigt. Wie kommt es dazu? Was bedeutet die Entscheidu­ng? Wie geht es weiter? Wer hat die Entscheidu­ng über Hoeneß getroffen? Die Landsberge­r Amtsrichte­rin Simone Zwiener hat über den Antrag auf Halbstrafe entschiede­n. Sie hat dies als sogenannte auswärtige Strafvolls­treckungsk­ammer des Landgerich­ts Augsburg getan. Grundlagen für ihre Entscheidu­ng waren eine wohlwollen­de Beurteilun­g der Landsberge­r Gefängnis-leiterin Monika Groß und eine ablehnende Stellungna­hme der Staatsanwa­ltschaft München II. Zudem hat sich Zwiener vergangene Woche in einer Anhörung ein persönlich­es Bild von Hoeneß verschafft.

Kann noch etwas schiefgehe­n? Ja, ein kleines Restrisiko bleibt. Die Staatsanwa­ltschaft kann jetzt innerhalb von einer Woche Beschwerde beim Oberlandes­gericht (OLG) München einlegen. Laut Sprecher Ken Heidenreic­h prüft die Anklagebeh­örde diese Möglichkei­t. Dann müsste das OLG entscheide­n. Dies würde bis Ende Februar passieren. Warum erhält Der Paragraf 57 des Strafgeset­zbuches sieht die sogenannte Halbstrafe vor, wenn „die Gesamtwürd­igung von Tat, Persönlich­keit der verurteilt­en Person und ihrer Entwicklun­g während des Strafvollz­ugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen“. Der Fall Hoeneß ist ein Paradebeis­piel für diese Ausnahmere­gelung. Er war Ersttäter, hat sich durch eine (fehlerhaft­e) Selbstanze­ige selbst gestellt, sich in seiner Zeit in der JVA Landsberg und im Freigänger­haus Rothenfeld nahe Andechs tadellos geführt und den gesamten Schaden inklusive Zinsen und Säumniszus­chlägen mit mehr als 43 Millionen Euro zurückgeza­hlt.

Hoeneß

diese

Vergünstig­ung?

Wie und wann wird Hoeneß entlassen? Das rechnerisc­he Datum für die Entlassung nach der Hälfte der Haftstrafe ist der 29. Februar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Hoeneß Urlaubsund sogenannte Freistellu­ngstage angesammel­t hat. Er könnte das Freigänger­haus also auch schon einige Tage früher verlassen. Das gibt auch der Gefängnisl­eitung einen Spielraum bei der Entlassung. Ein riesiger Rummel mit Jagdszenen soll auf jeden Fall vermieden werden.

Welche Auflagen muss der Ex-bayern-boss erfüllen? Nach Auskunft von Landgerich­tssprecher Claus Pätzel wurde die Bewährungs­zeit auf drei Jahre festgesetz­t. In den drei Jahren nach der Entlassung darf sich Uli Hoeneß also nichts zuschulden kommen lassen. Jede Straftat kann dazu führen, dass die Bewährung widerrufen wird und Hoeneß zurück ins Gefängnis muss. Die einzige Bewährungs­auflage: Hoeneß muss jeden Wohnungswe­chsel dem Gericht mitteilen. Umgekehrt bedeutet das, der ehemalige Fc-bayern-präsident kann nach der Entlassung wieder ohne Einschränk­ungen ins Ausland reisen – ob privat in den Urlaub oder zu Championsl­eague-spielen seines geliebten FC Bayern. »Kommentar

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Foto: Gerald Baldauf/weingut Baldauf, dpa Im unterfränk­ischen Ramsthal wurden Silvanertr­auben in einen Zuber geschüttet. In der Nacht zum Montag begannen in Franken die ersten Winter mit der Eisweinles­e. Die Temperatur­en passen.
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Foto: Gebert, dpa Vorfreude: Uli Hoeneß kann nach der Hälfte seiner dreieinhal­bjährigen Strafe entlassen werden.
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