Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Mehr als 100 000 Euro um den Bauch gewickelt
Prozess Eine Türkin meldete hohe Bargeldsumme nicht beim Flughafenzoll an. Das wird teuer
Wickeltuch um den Bauch der Frau, 210 Geldscheine à 500 Euro, also 105 000 Euro. Im Geldbeutel der Passagierin waren noch 650 Euro zusätzlich. Den Gesamtbetrag, also 105 650 Euro, hätte die Türkin bei der Ausreise beim Zoll anmelden müssen, was aber nicht geschehen war. Die Folge war ein Bußgeldbescheid des Zolls in Höhe von 10 565 Euro, gegen den sie sich nun vor Gericht wehrte. Zuständig für den Zoll am Münchener Flughafen ist das Hauptzollamt Augsburg, deshalb fand das Verfahren am Amtsgericht vor Richterin Yvonne Möller statt.
Die Türkin (im Ordnungswidrigkeitenprozess Betroffene genannt) sagte mit Tränen in den Augen, das Bargeld, das sie als Immobiliendarlehen von einer Bank erhalten habe, sei für einen Hauskauf in der Türkei bestimmt gewesen. „Ich habe es am Körper getragen, damit es mir nicht gestohlen wird“. Sie habe nicht gewusst, dass man größere Bargeldsummen bei der Ausreise anmelden muss. „Ich bin ja überhaupt nicht gefragt worden“, argumentierte sie. Auch der Hinweis der Richterin, im Flughafenterminal stünden vor der Passkontrolle große Tafeln mit den Vorschriften des Zolls, außerdem könne man sich auch im Internet kundig machen, stieß bei der Frau auf wenig Einsicht. „Ich habe keine Ahnung vom Internet, ich kann nicht mal mit einem Handy umgehen“, sagte sie.
Am Ende musste die Türkin nach einer Gesprächspause mit ihrem Anwalt Michael Modery einsehen, dass sie ohnehin schon gut weggekommen war. Denn der Zoll hatte die festgesetzte Strafe bereits um mehr als 50 Prozent reduziert, weil die 53-Jährige als Hausfrau kein eigenes Einkommen hat. Sie zog schließlich ihren Einspruch zurück. Wer den Zollvorschriften folgt, hat im Übrigen keinerlei Nachteile. Der sogenannte Barmittel- und Bargeldverkehr über die Grenze ist gebührenfrei. Mit dem Gesetz sollen lediglich der Schmuggel von Schwarzgeld und die Geldwäsche erschwert werden. Die Anmeldepflicht (für Ein- und Ausreisen innerhalb und außerhalb der EU) betrifft neben Bargeld in allen Währungen auch Wertpapiere, bei Reisen innerhalb der EU auch Edelmetalle und Edelsteine. Infos gibt es im Internet unter: www.zoll.de.