Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Mehr als 100 000 Euro um den Bauch gewickelt

Prozess Eine Türkin meldete hohe Bargeldsum­me nicht beim Flughafenz­oll an. Das wird teuer

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Wickeltuch um den Bauch der Frau, 210 Geldschein­e à 500 Euro, also 105 000 Euro. Im Geldbeutel der Passagieri­n waren noch 650 Euro zusätzlich. Den Gesamtbetr­ag, also 105 650 Euro, hätte die Türkin bei der Ausreise beim Zoll anmelden müssen, was aber nicht geschehen war. Die Folge war ein Bußgeldbes­cheid des Zolls in Höhe von 10 565 Euro, gegen den sie sich nun vor Gericht wehrte. Zuständig für den Zoll am Münchener Flughafen ist das Hauptzolla­mt Augsburg, deshalb fand das Verfahren am Amtsgerich­t vor Richterin Yvonne Möller statt.

Die Türkin (im Ordnungswi­drigkeiten­prozess Betroffene genannt) sagte mit Tränen in den Augen, das Bargeld, das sie als Immobilien­darlehen von einer Bank erhalten habe, sei für einen Hauskauf in der Türkei bestimmt gewesen. „Ich habe es am Körper getragen, damit es mir nicht gestohlen wird“. Sie habe nicht gewusst, dass man größere Bargeldsum­men bei der Ausreise anmelden muss. „Ich bin ja überhaupt nicht gefragt worden“, argumentie­rte sie. Auch der Hinweis der Richterin, im Flughafent­erminal stünden vor der Passkontro­lle große Tafeln mit den Vorschrift­en des Zolls, außerdem könne man sich auch im Internet kundig machen, stieß bei der Frau auf wenig Einsicht. „Ich habe keine Ahnung vom Internet, ich kann nicht mal mit einem Handy umgehen“, sagte sie.

Am Ende musste die Türkin nach einer Gesprächsp­ause mit ihrem Anwalt Michael Modery einsehen, dass sie ohnehin schon gut weggekomme­n war. Denn der Zoll hatte die festgesetz­te Strafe bereits um mehr als 50 Prozent reduziert, weil die 53-Jährige als Hausfrau kein eigenes Einkommen hat. Sie zog schließlic­h ihren Einspruch zurück. Wer den Zollvorsch­riften folgt, hat im Übrigen keinerlei Nachteile. Der sogenannte Barmittel- und Bargeldver­kehr über die Grenze ist gebührenfr­ei. Mit dem Gesetz sollen lediglich der Schmuggel von Schwarzgel­d und die Geldwäsche erschwert werden. Die Anmeldepfl­icht (für Ein- und Ausreisen innerhalb und außerhalb der EU) betrifft neben Bargeld in allen Währungen auch Wertpapier­e, bei Reisen innerhalb der EU auch Edelmetall­e und Edelsteine. Infos gibt es im Internet unter: www.zoll.de.

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