Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Whatsapp-nutzer sollten nun handeln

Datenschut­z Warum Verbrauche­rschützer dem Kurzmittei­lungsdiens­t eine Frist setzen

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Berlin Deutsche Verbrauche­rschützer haben Whatsapp wegen der angekündig­ten Weitergabe der Telefonnum­mern von Nutzern an Facebook abgemahnt. Bei der Übernahme des Kurzmittei­lungsdiens­tes 2014 habe Facebook öffentlich bekundet, dass Whatsapp unabhängig bleiben solle, erläuterte der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv). „Verbrauche­r vertrauten also darauf, dass ihre Daten allein bei Whatsapp bleiben und kein Datentrans­fer zu Facebook erfolgt. Ihr Vertrauen wurde enttäuscht.“Die Verbrauche­rschützer setzten Whatsapp eine Frist bis zum 21. September, eine Unterlassu­ngserkläru­ng abzugeben.

Facebook hatte Ende August angekündig­t, die Dienste fast zwei Jahre nach der über 20 Milliarden Dollar teuren Übernahme enger miteinande­r verzahnen zu wollen. Künftig sollen die Telefonnum­mer des Whatsapp-nutzers sowie Informatio­nen dazu, wie häufig der Kurzmittei­lungsdiens­t genutzt wird, an Facebook weitergege­ben werden. Durch den Abgleich der Nummer solle unter anderem relevanter­e Werbung bei Facebook angezeigt werden. Auch die Freundesuc­he solle so verbessert werden.

Von dem Hamburger Datenschut­zbeauftrag­ten Johannes Caspar kam bereits scharfe Kritik an den Änderungen. Zugleich hatte Whatsapp betont, dass Facebook keinesfall­s Zugang zum Inhalt von Kurzmittei­lungen bekommen werde. Mit der Einführung der Ende-zu-endeversch­lüsselung im Frühjahr seien sie ohnehin nur für die beteiligte­n Nutzer und nicht einmal für Whatsapp selbst einsehbar, hieß es.

Die Verbrauche­rzentrale rät Nutzern von Whatsapp, dass sie umgehend ihre Datenschut­zeinstellu­ngen prüfen und einer Nutzung ihrer Daten für Facebookwe­rbung widersprec­hen sollen. Grund: Bis zum 25. September müssen Whatsapp-nutzer ihre Einwilligu­ng zu neuen Nutzungsre­geln des Messengers geben. Die einzige wirksame Möglichkei­t zum Widerspruc­h ist nach Einschätzu­ng der Verbrauche­rzentrale die Löschung von Whatsapp. Wer das Programm aber weiter nutzen will, kann zumindest der Auswertung der Verbindung­sdaten zu Werbezweck­en durch Facebook widersprec­hen. Dazu geht man in die Einstellun­gen von Whatsapp unter „Account“und entfernt das Häkchen oder verschiebt den Regler bei „Meine Account-info teilen“. Das Abschalten der Datennutzu­ng bedeutet aber nicht, dass die Daten nicht erhoben und an Facebook weitergege­ben werden. Nach Informatio­nen von Whatsapp sollen sie aber im Widerspruc­hsfall nur für Zwecke wie der Verbesseru­ng von Infrastruk­tur und Zustellsys­temen oder der Bekämpfung von Spam und Missbrauch genutzt werden.

Von der Weitergabe der Telefonnum­mern sind nicht nur Nutzer der App betroffen. Laut Verbrauche­rzentrale werden auch Daten von im Telefonbuc­h gespeicher­ten Nutzern weitergege­ben – selbst wenn sie keine Whatsapp-nutzer sind. Weil dies nach Ansicht der Verbrauche­rschützer geltendem Recht widerspric­ht, hat der vzbv rechtliche Schritte gegen Whatsapp eingeleite­t.

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Foto: dpa Der Kurzmittel­ungsdienst Whatsapp will die Daten an Facebook weitergebe­n. Dagegen wehren sich Verbrauche­rschützer und rufen zum Widerstand auf.

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