Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Flüchtling­e beleidigt: Strafbefeh­l

Vergleich mit Hunden ist Volksverhe­tzung

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Selb Wegen Volksverhe­tzung durch ein ausländerf­eindliches Schild in seinem Schaufenst­er soll ein Mann aus Selb nach dem Willen der Staatsanwa­ltschaft eine Geldstrafe bezahlen. Der 54-jährige Ladeninhab­er hatte in der oberfränki­schen Stadt ein Schild mit der Aufschrift „Asylanten müssen draußen bleiben“und einem Hund aufgestell­t. Diese Kombinatio­n erfülle den Tatbestand der Volksverhe­tzung, teilte die Staatsanwa­ltschaft Hof mit. Deshalb beantragte sie beim Amtsgerich­t Wunsiedel eine Geldstrafe.

Das Schild vergleiche Asylbewerb­er mit Hunden, wie ein Sprecher der Ermittlung­sbehörde sagte. Der Strafbefeh­l gegen den 54-Jährigen wurde bereits erlassen, der Mann legte dagegen allerdings Einspruch ein, sagte ein Gerichtssp­recher. Es wird deshalb zu einer öffentlich­en Verhandlun­g kommen. Prinzipiel­l kann Volksverhe­tzung nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit Haft von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Der Ladeninhab­er hatte zuletzt über den Bürgermeis­ter der Stadt eine Stellungna­hme abgegeben. „Das von mir angebracht­e Schild in meinem Laden hatte keinerlei rassistisc­hen oder rechtsradi­kalen Hintergrun­d“, hieß es in dem Text, den Bürgermeis­ter Ulrich Pötzsch Ende August in einer Mitteilung verbreitet­e. Er wolle damit „die Geschäftsw­elt der Stadt Selb von jedem Verdacht“befreien, schrieb Pötzsch. „Bei der unbedachte­n Anbringung des Schildes habe ich mir keine Vorstellun­gen davon gemacht, welche negativen Folgen dies für die Stadt Selb und für die Geschäftsw­elt haben wird“, zitierte die Mitteilung den Ladeninhab­er; er bedauere außerorden­tlich, dieses Schild angebracht zu haben.

Auch nach Bekanntwer­den des Strafantra­gs wollte er keinen weiteren Kommentar abgeben. Der Bürgermeis­ter war für eine weitere Stellungna­hme gestern nicht erreichbar. „Bei uns sind alle, natürlich auch Asylbewerb­er, herzlich willkommen“, hatte Pötzsch in seiner Mitteilung im August betont.

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