Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Flüchtlinge beleidigt: Strafbefehl
Vergleich mit Hunden ist Volksverhetzung
Selb Wegen Volksverhetzung durch ein ausländerfeindliches Schild in seinem Schaufenster soll ein Mann aus Selb nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe bezahlen. Der 54-jährige Ladeninhaber hatte in der oberfränkischen Stadt ein Schild mit der Aufschrift „Asylanten müssen draußen bleiben“und einem Hund aufgestellt. Diese Kombination erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung, teilte die Staatsanwaltschaft Hof mit. Deshalb beantragte sie beim Amtsgericht Wunsiedel eine Geldstrafe.
Das Schild vergleiche Asylbewerber mit Hunden, wie ein Sprecher der Ermittlungsbehörde sagte. Der Strafbefehl gegen den 54-Jährigen wurde bereits erlassen, der Mann legte dagegen allerdings Einspruch ein, sagte ein Gerichtssprecher. Es wird deshalb zu einer öffentlichen Verhandlung kommen. Prinzipiell kann Volksverhetzung nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit Haft von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Der Ladeninhaber hatte zuletzt über den Bürgermeister der Stadt eine Stellungnahme abgegeben. „Das von mir angebrachte Schild in meinem Laden hatte keinerlei rassistischen oder rechtsradikalen Hintergrund“, hieß es in dem Text, den Bürgermeister Ulrich Pötzsch Ende August in einer Mitteilung verbreitete. Er wolle damit „die Geschäftswelt der Stadt Selb von jedem Verdacht“befreien, schrieb Pötzsch. „Bei der unbedachten Anbringung des Schildes habe ich mir keine Vorstellungen davon gemacht, welche negativen Folgen dies für die Stadt Selb und für die Geschäftswelt haben wird“, zitierte die Mitteilung den Ladeninhaber; er bedauere außerordentlich, dieses Schild angebracht zu haben.
Auch nach Bekanntwerden des Strafantrags wollte er keinen weiteren Kommentar abgeben. Der Bürgermeister war für eine weitere Stellungnahme gestern nicht erreichbar. „Bei uns sind alle, natürlich auch Asylbewerber, herzlich willkommen“, hatte Pötzsch in seiner Mitteilung im August betont.