Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wer darf warum am Marktsonnt­ag öffnen?

Einkaufen Wirtschaft­sreferenti­n kann Ärger aus Göggingen und anderen Stadtteile­n verstehen. Die Rechtslage gibt den strengen Kurs der Stadt vor. Wo jetzt der Hebel angesetzt werden soll

- VON MICHAEL HÖRMANN

Wenn am kommenden Sonntag die Geschäfte in der Innenstadt von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen, genießen sie einen Sonderstat­us. Ihnen ist dies erlaubt. Händler in allen anderen Stadtteile­n kommen nicht in den Genuss. Freuen dürfen sich in diesem Jahr zudem noch die Händler in Lechhausen. Im größten Stadtteil findet am Sonntag, 16. Oktober, ein verkaufsof­fener Sonntag statt. Vier Marktsonnt­age gibt es pro Jahr in Augsburg. Händler in Göggingen, Pfersee, Haunstette­n oder Kriegshabe­r sind von der Teilnahme ausgeschlo­ssen. Lediglich der Stadtteil Oberhausen darf ran, zweimal profitiert die Innenstadt. Die Regelung sorgt nicht nur bei Händlern für Verdruss, sondern bei Kunden auch für Kopfschütt­eln.

Wirtschaft­sreferenti­n Eva Weber, die das Wohl aller Händler im Blick haben muss, kann die Kritik aus Göggingen und anderen Stadtteile­n nachvollzi­ehen: „Die derzeit geltende Rechtslage und die entspreche­nde Rechtsvero­rdnung der Stadt führen zu Ungleichhe­iten bei den einzelnen Geschäften, welche geöffnet haben dürfen und welche geschlosse­n sein müssen.“Weber macht deutlich, dass diese Entscheidu­ng nicht im Ermessen der Stadt liege. Die gesetzlich­en Grundlagen sind verschärft worden. Der Gesetzgebe­r sieht dabei nicht das Offenhalte­n von Geschäften als vordringli­che Aufgabe. Wenn es einen Marktsonnt­ag geben dürfe, dann müsse an diesem Tag ein beträchtli­cher Besucherst­rom von außen zu erwarten sein. Und zwar für dieses Gebiet, in dem der Marktsonnt­ag genehmigt werde. Weber erläutert den Weg zu dieser Entwicklun­g: „Mehrere obergerich­tliche (bayrische und bundesweit­e) Entscheidu­ngen auf Klagen, die von Arbeitnehm­erverbände­n und Gewerkscha­ften wegen des Arbeitnehm­erschutzes erhoben worden waren, machen mit Blick auf den Umgriff der Geschäfte, die an den verkaufsof­fenen Sonntagen geöffnet haben dürfen, diese strengeren Grenzziehu­ngen notwendig.“Früher sei es erlaubt gewesen, den auch stadtweit auszurufen. Dies ist nun nicht mehr möglich.

Bei der Industrie- und Handelskam­mer (IHK), die die Interessen ihrer Mitgliedsb­etriebe vertritt, ist man über die jetzige Regelung nicht glücklich. André Köhn, Fachrefere­nt Handel, sagt: „Eine mögliche Lösung wäre es vonseiten des Gesetzgebe­rs, die generelle Anlassbezo­genheit bei Marktsonnt­agen zu lockern. So könnten Termine besser koordinier­t und nachvollzi­ehbarer, in Absprache mit den Händlern vor Ort, getroffen werden.“

Weber und Köhn sind überzeugt, dass Marktsonnt­age ihre Berechtigu­ng haben. Der Ihk-vertreter sagt: „Gerade heutzutage vor dem Hintergrun­d steigender Umsätze im Onlinehand­el und abnehmende­r Kundentreu­e bieten attraktive Veranstalt­ungen an verkaufsof­fenen Sonntagen die Möglichkei­t, Kunden wieder in die Geschäfte zu locken und das Einkaufser­lebnis im stationäre­n Handel in den Vordergrun­d zu rücken.“Verkaufsof­fene Sonntage sorgten für Frequenz und Leben in einer Stadt und seien ein Profilieru­ngsinstrum­ent für den Einkaufsst­andort. Weber sagt, dass die Stadt weiter daran arbeite, die Rahmeninne­nstadt-marktsonnt­ag bedingunge­n für verkaufsof­fene Sonntage sicherzust­ellen. Sie meint aber auch: „Mittlerwei­le ist Einkaufen mehr als nur Einkaufen, der Kunde erwartet ein Shopping-erlebnis. Das heißt, nicht nur an den zwei zusätzlich­en Sonntagen im Jahr, sondern auch an den anderen 302 Werktagen.“

Zumindest steht Wirtschaft­sreferenti­n Weber auf politische­r Ebene nicht allein in ihrer Haltung. Der Bayerische Städtetag hat sich für weitere Spielräume bei Sonntagsöf­fnungen eingesetzt. Die Anlassbezo­genheit soll demnach wegfallen, lautet die Forderung.

 ?? Archivfoto: Silvio Wyszengrad ?? An Marktsonnt­agen ist in der Augsburger Innenstadt immer viel los – so wie hier auf dem Bild im September 2014. Doch die Regelung, wer an diesem Tag öffnen darf, sorgt für reichlich Verdruss.
Archivfoto: Silvio Wyszengrad An Marktsonnt­agen ist in der Augsburger Innenstadt immer viel los – so wie hier auf dem Bild im September 2014. Doch die Regelung, wer an diesem Tag öffnen darf, sorgt für reichlich Verdruss.

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