Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Frau erschleicht sich Freiflüge nach Germanwings-absturz
Gericht Betrügerin gab sich bei der Lufthansa als Angehörige eines Opfers aus. Nun wurde sie verurteilt
Köln Sie hat sich nach dem Absturz der Germanwings-maschine in den französischen Alpen als Hinterbliebene ausgegeben und sich so zu Unrecht Freiflüge und Übernachtungskosten erschlichen. Wegen zweifachen Betrugs hat das Kölner Amtsgericht die Frau aus Nordrheinwestfalen gestern per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Offenbar hat die 35-Jährige nach dem tragischen Unglück, bei dem im März 2015 insgesamt 150 Menschen starben, schamlos einen Service der Lufthansa in Anspruch genommen. Die Fluggesellschaft hatte Angehörige der Opfer zur Absturzstelle im Süden Frankreichs gebracht und ihnen Flug, Unterkunft und Verpflegung bezahlt. Die aus dem Kreis Höxter in Ostwestfalen stammende Frau soll sich als Cousine eines Opfers ausgegeben haben. Der Anklage zufolge ließ sie sich zweimal auf Kosten der Lufthansa nach Marseille fliegen, wo sie in einem gehobenen Hotel untergebracht wurde. Dabei wurde sie jeweils von einem Bekannten und einmal auch zusätzlich von ihren beiden Kindern begleitet. Insgesamt entstand dem Unternehmen so ein Schaden von 16 000 Euro.
Die Angeklagte war zum Prozessauftakt am Mittwochmorgen wegen Krankheit nicht erschienen. Daraufhin hätten sich Richter und Staatsanwalt auf den Strafbefehl geeinigt, sagte ein Gerichtssprecher. Erst unmittelbar vor Beginn des Prozesses sei im Gericht ein Attest der Angeklagten eingegangen, demzufolge sie im Krankenhaus liege, fügte der Gerichtssprecher hinzu. In solchen Fällen sei ein Strafbefehl am Amtsgericht ein übliches Mittel, um Verfahren zu beenden. So könnten Zeit und Kosten gespart werden. „Es ist jetzt an der Angeklagten zu entscheiden, ob sie den Strafbefehl akzeptiert“, sagte der Sprecher. Die Frau habe vom Zeitpunkt der Zustellung an zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Tut sie das nicht, wird das Urteil rechtskräftig.
Die Germanwings-maschine mit der Flugnummer 9525 war am 24. März 2015 auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. Der Kopilot hatte das Flugzeug absichtlich gegen einen Felsen gesteuert.