Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Nachbar prügelt Bub zu Tode
Lebenslang für Mord an Neunjährigem
Weiden Die Frauen vertrauten dem schlanken großen Mann, kannten ihn aus der Kinderkrippe. Immer wieder gaben die Mütter ihre Kinder in die Obhut des 34-Jährigen, der selbst einen Sohn hat. Dass er Watschen verteilt und Strafarbeiten, dass er die Kinder über eine Stunde in der Ecke stehen lässt, stößt manchen zwar auf, wird aber hingenommen. Vor zwei Jahren eskaliert sein Verhalten. Der Oberpfälzer schlägt einen Neunjährigen derart heftig und oft mit der Faust gegen den Kopf, dass Maximilian an den Folgen stirbt. Das Landgericht Weiden hat den Mann nun wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Zu Beginn des Prozesses war der Frührentner noch wegen Totschlags angeklagt. Während der Beweisaufnahme werden die perfiden Methoden bekannt. „Der Angeklagte hat mit menschenverachtender Brutalität über zwei Monate hinweg dem Jungen die Hölle auf Erden bereitet“, betont Oberstaatsanwalt Rainer Lehner. Er habe „wie auf einen Boxsack eingeschlagen“. Der 34-Jährige ließ den Buben, der an ADHS litt, zur Strafe stundenlang in der Ecke stehen, gab ihm Strafarbeiten auf und verweigerte ihm die Mahlzeiten.
Rechtsanwalt Werner Buckenleib, der die Mutter als Nebenklägerin vertritt, sagt: „Die Mutter war einem Tyrannen ausgesetzt, der Kapital aus dem Jungen schlagen wollte.“Die 36-Jährige war im Sommer 2014 wegen Multipler Sklerose in Kur gegangen und hatte ihrem Nachbarn eine Sorgerechtsvollmacht für diese Zeit erteilt. Dafür kassierte der Frührentner mehr als 6000 Euro. Geld, das er zumeist in Spielhallen und Casinos verzockte. Der Junge bekam dagegen keine Pausenbrote mit in die Schule und wühlte dort nach Aussagen von Lehrern im Müll nach Essbarem.
„Er hat fleißig Geld verdient mit der Pflege des Jungen“, sagt Richter Walter Leupold. Als ihm mit der Rückkehr der Mutter das Geschäftsmodell zu entgleiten droht, schlägt er erst die Mutter mit einer Bratpfanne nieder, dann prügelt er auf den Jungen ein. Er schickt die Mutter ins Krankenhaus und überlässt den Neunjährigen seinem Schicksal. Wenig später ist er tot. Nach Angaben eines Gerichtsmediziners hätte er überleben können, wenn sofort ein Notarzt gerufen worden wäre.
Dagegen sagt der Verteidiger des Frührentners, Ulrich Dost-roxin: „Wenn Maximilian der Goldesel gewesen wäre, dann gibt es doch auch kein Motiv, diesen zu töten.“Die Schwurgerichtskammer glaubte der Frau und spricht von einem Terrorregime, welches der Angeklagte ausgeübt habe. Zudem habe er Gewalt zu seiner Erziehungsmethode gemacht.