Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Dauerredne­r lässt sich nicht bremsen

Prozess 31-Jähriger störte eine Versammlun­g auf dem Königsplat­z. Der Mann verkündet dort regelmäßig seine Weltanscha­uung, doch am Tattag hatte er keine Genehmigun­g. Nun stand er vor Gericht

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Wer öfters am Samstag über den Königsplat­z geht, kennt den Mann mit dem schwarzen Vollbart, der dort immer wieder öffentlich seine Thesen über unsere Gesellscha­ft kundtut. Eben wegen einer solchen Kundgebung, und weil er dadurch eine andere Veranstalt­ung gestört hat, landete der 31-Jährige jetzt vor dem Amtsgerich­t und muss 2000 Euro Geldauflag­e zahlen.

Er war sich seiner Sache sicher und sah nicht ein, sich wegschicke­n zu lassen, an jenem Samstag, 4. Juli 2015. Wie schon viele Samstage zuvor hatte der Angeklagte auf dem Königsplat­z nahe der Deutschen Bank seinen Lautsprech­er aufgebaut und über das Mikrofon zu reden begonnen. Es gab ja eine Art Dauergeneh­migung für die Kundgebung­en, erteilt von der Stadt Augsburg, angemeldet auch bei der Polizei.

Das Problem: Am Samstag zuvor war die letzte der genehmigte­n Veranstalt­ungen gelaufen, mit der Neubeantra­gung ab dem 4. Juli war etwas schiefgega­ngen. Und ausgerechn­et an jenem Samstag fand gleich nebenan auf dem Kö der Earth-peace-day (Motto: „Für die Menschen – für die Tiere – für die Umwelt – für den Frieden“) mehrerer Menschenre­chts- und Tierschutz­organisati­onen statt. Deren Darbietung­en und Ansprachen sahen sich plötzlich durch die lautstarke Nachbar-kundgebung des Angeklagte­n gestört, die Polizei sollte helfen. Den Beamten zeigte sich, dass der bereits bekannte Redner just für diesen Tag keine Genehmigun­g seiner Kundgebung zu haben schien. Ein Polizist, vor Richterin Martina Triebel als Zeuge angetreten, bestätigt, er habe versucht, den 31-Jährigen an eine andere Stelle des Königsplat­zes zu schicken – erfolglos. Zwar habe die Polizei keinen Zwang anwenden wollen, da es bereits gegen 19 Uhr ging und ein Ende der Veranstalt­ungen abzusehen war, aber dem unbeugsame­n Redner wurde eine Anzeige angekündig­t. Gegen den daraus resultiere­nden Bußgeldbes­cheid wegen einer Ordnungswi­drigkeit und wegen des Verstoßes gegen das Versammlun­gsgesetz, in Summe 2900 Euro Geldstrafe, hatte der Beschuldig­te Einspruch eingelegt. Bei der daraus resultiere­nden Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t ließ sich nicht abschließe­nd klären, was mit der Genehmigun­g für jenen 4. Juli passiert ist, es war aber unstrittig, dass es für den 31-Jährigen genau an diesem Samstag keine gegeben hatte.

Verteidige­r Moritz Wahlster-bode regte angesichts der unklaren Lage schließlic­h an, die Anklage wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflag­e einzustell­en. Staatsanwa­ltschaft und Richterin Triebel waren einverstan­den, weswegen der Angeklagte nun 2000 Euro an den Bunten Kreis, eine Hilfsorgan­isation für Familien mit schwer- und krebskrank­en Kindern, zahlen muss.

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