Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Friedvolles Miteinander
Weihnachts-deko Was zum Fest der Liebe in einer Mietwohnung erlaubt ist und was nicht
Beate Heilmann, Mietrechtsexpertin des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Eine Absturzgefahr dürfe nicht bestehen. Denn Eigentümer und Mieter unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Beide haften gegenüber Passanten, wenn diese etwa durch herunterstürzende Gegenstände zu Schaden kommen.
Wer die Deko sicher montieren will, sollte jedoch wissen: „Möchte der Mieter beim Anbringen schrauben und dübeln, muss er den Vermieter vorher um Erlaubnis fragen“, sagt Ropertz. Denn möglicherweise könnte das die Hausfassade beschädigen – schlimmsten Fall müsste der Mieter dafür dann aufkommen.
Einen Weihnachtsbaum können Mieter hingegen auf dem Balkon grundsätzlich platzieren, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Der Mieter sollte die Größe des Baums allerdings so wählen, dass dieser nicht über den Balkon hinaus reicht oder herunterfallen kann“, betont Happ.
Außerdem sollten Mieter wegen der Brandgefahr auf echte Kerzen verzichten, empfiehlt er. Alternativ können sie eine elektrische Beleuchtung verwenden. Doch auch Lichterketten können stören – wenn sie etwa ins Schlafzimmer des Nachbarn scheinen. „Bei 24-stündiger Zwangsbeleuchtung, grell blinkender und ständig flackernder Weihnachtsdekoration können andere Mieter natürlich dagegen vorgehen“, sagt Ropertz. Der Nachbar kann dann beispielsweise verlangen, dass die Lichter ab 22 Uhr ausgeschaltet werden.
Das Gleiche gilt für weihnachtliche Klänge. Egal, ob es sich um Weihnachtsmusik, Rockmusik oder Klassik handelt, „in Mehrfamilienhäusern gilt ab 22 Uhr Zimmerlautstärke“, erklärt Ropertz. Kurze Ausrutscher seien eventuell noch verzeihlich, erklärt Heilmann. „Aber die Nachtruhe ist auf jeden Fall einzuhalten.“
Außerdem sollten Mieter zur Kenntnis nehmen, dass nicht alle Bewohner Weihnachten als hohes christliches Fest feiern, ergänzt Heilmann. Das Grundrecht auf Religionsausübung habe Grenzen – etwa wenn anim dere Mitmenschen ihre religiösen Grundfreiheiten verletzt sehen.
Im Grunde ist dies übertragbar. Ropertz erklärt: „Die Grenze ist da, wo die Dekoration Nachbarrechte beeinträchtigt.“Insgesamt sollten Nachbarn also aufeinander Rücksicht nehmen. Er rät, sich vor dem Fest der Liebe mit den anderen Bewohnern abzustimmen.