Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
„Störkraft“Lied und eine Nazifahne
Strafe für Anhänger der Reichsbürger
„Ich verstehe nicht, warum man mich Reichsbürger nennt“, gibt sich der Angeklagte, 69, verständnislos. Freilich, das, was die Staatsanwaltschaft in diesem Prozess zusammengetragen hat, müsste reichen, um den Rentner zumindest als großen Sympathisanten dieser seltsamen Bewegung zu bezeichnen. Immerhin hat er Polizisten bei einer Hausdurchsuchung im Juni 2016 deutlich zu erkennen gegeben, dass er sie als Vertreter dieses Staates nicht ernst nimmt, hat sie als Verbrecher und „Dreckspack“tituliert.
In seiner Wohnung fand der Staatsschutz einen „Hitler-führerschein“, Ausweis und Führerschein einer „Republik Freies Deutschland“und einen Mitgliedsausweis für eine „Gesellschaft für Wehrund Sicherheitsdienst“. Dass er nicht nur der Bundesrepublik kritisch gegenübersteht, wie er beteuert, sondern offenbar in seiner politischen Haltung auch ziemlich weit rechts steht, beweisen „Funde“der Kripo auf seinem Facebook-account.
Dort hat er den verbotenen Musiktitel „Blut und Ehre“der rechten Band „Störkraft“verlinkt, der nationalsozialistisches Gedankengut verherrlicht und auffordert, Ausländer zu vertreiben, um die „deutsche Rasse zu retten“. Ebenso hat er ein Foto verlinkt mit dem Titel „Die USA wollen den totalen Krieg“mit der Abbildung einer Hakenkreuzfahne. Er sei bei einer Diskussion auf Facebook über die Flüchtlingskrise einfach in Wut geraten, verteidigt er die strafbaren Aktivitäten im sozialen Netzwerk.
Der „Reichsbürger“hatte schon im November für Aufregung bei Gericht gesorgt. Bei einem ersten Prozess wegen Widerstands gegen Polizisten bei der damaligen Hausdurchsuchung ließ er seinen Platz auf der Anklagebank leer, wartete dagegen vor dem Gerichtsgebäude auf das weitere Geschehen. Als das Gericht Haftbefehl erließ, wurde er fünf Minuten später draußen auf dem Gehsteig festgenommen, saß einige Tage in Haft, wurde dann zu sieben Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.
Jetzt hatte Amtsrichterin Rita Greser über den zweiten Teil des Komplexes zu richten. Die Vorwürfe: Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie verbotene Gewaltdarstellung. Über seinen Anwalt Moritz Bode räumte der Rentner die Vorwürfe ein. Das Gericht hatte nun mit dem ersten Urteil eine Gesamtstrafe zu bilden. Richterin Greser verhängt insgesamt zehn Monate Bewährungsstrafe für den bereits einschlägig vorbestraften Rentner. Er muss außerdem 700 Euro an den „Bunten Kreis“zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.