Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Eine Liebe im Bordell endet im Gefängnis
Justiz Die Beziehung zu einer Prostituierten führt den Wachmann eines Etablissements vor Gericht: Er hat die Frau geschlagen und bedroht, sagen die Richter, aber nicht vergewaltigt
Die Filmkomödie „Pretty Woman“über einen Geschäftsmann, der sich in eine Prostituierte verliebt, fand ein Millionenpublikum. Das, was sich in einem Augsburger Bordell abgespielt hat, war auch eine Liebesbeziehung, wenn auch weniger romantisch, weil ohne Happy End.
Eine Strafkammer des Landgerichts hat einen Security-mitarbeiter des Bordells, der sich in eine dort tätige Prostituierte verliebt hatte, zu einer fast vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des hat der Angeklagte, 28, die Rumänin geschlagen, ihr gedroht und versucht sie zu erpressen, damit sie ihn nicht verlässt. Die 23-Jährige hatte geäußert, in ihre Heimat zu ihrer Familie zurückkehren zu wollen.
Er sei auf ihre Freier eifersüchtig gewesen, räumte Marco S. (Name geändert) im Prozess ein. „Es war ein Strudel aus Liebe, Eifersucht und Missverständnissen, aus dem wir nicht mehr herauskamen.“In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte: „Ich schäme mich dafür.“Staatsanwältin Katja Baues hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren beantragt. Das Gericht sah anders als die Anklägerin keinen Grund den 28-Jährigen auch wegen Vergewaltigung zu verurteilen.
Der Wachmann, im Prozess vom Augsburger Anwalt Walter Rubach verteidigt, hatte sich Anfang 2015 in die Rumänin verliebt. Man ging zusammen aus, fuhr einige Tage in den Urlaub nach Italien, schmiedete Pläne für eine gemeinsame Zukunft außerhalb des Rotlichtmilieus. Doch im Juni 2016 war die Beziehung am Ende. Das wollte der Wachmann jedoch nicht wahr haben. Als die Rumänin sich nach Kaiserslautern abgerichts setzte, um dort in einem Bordell zu arbeiten, reiste er ihr nach.
Im Auto auf einem Hotelparkplatz stritten sich beide heftig. Wie die aus Rumänien angereiste Zeugin im Prozess aussagte, nahm Marco S. ihr den Personalausweis ab. Es sei nur „ein Scherz“gewesen, meinte jetzt der Angeklagte. Das hat ihn aber nicht davon abgehalten, ihren Ausweis später wegzuwerfen. Das Paar übernachtete gemeinsam im Hotel. Marco S. habe sie in dieser Nacht geohrfeigt. Später hatte das Paar aber auch Sex. Sie habe es, wie sie aussagte, weinend ertragen, aber sich nicht dagegen gewehrt. Diese Aussage reichte für die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Roland Christiani nicht aus, den Angeklagten auch wegen Vergewaltigung zu verurteilen.
Zehn Tage nach dem Vorfall, die Rumänin war untergetaucht, zeigte sie ihren Geliebten bei der Polizei an. Marco S. hatte schon nach ihr gesucht. Im Augsburger Bordell bedrohte er eine Freundin der 23-Jährigen, die ihm schließlich verriet, Bianca sei zur Polizei gegangen sei. Am 30.Juni 2016 wurde der 28-Jährige verhaftet.