Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Welche Möglichkeiten Bürger in Bayern haben, sich zu beschweren
Volksanwälte wie in Österreich gibt es in Deutschland nicht. Wer sich hierzu lande beschweren will, hat allerdings andere Möglichkeiten.
Ombudsleute Sie vermitteln bei Streitigkeiten in einzelnen Branchen, etwa wenn es Unstimmigkeiten zwi schen Verbrauchern und ihrer Bank, Bausparkasse oder Versicherung gibt. Das Verfahren ist kostenlos. Die Om budsmänner hören sich die Beschwerde an, holen bei der Gegenseite eine Stellungnahme ein und machen dann einen Schlichtungsvorschlag. Dieser ist für das Finanzinstitut nur in einigen Fällen und für den Verbraucher nie bindend. Der Kunde hat nach wie vor die Möglichkeit, Klage einzureichen.
Schlichtungsstellen Auch ihnen geht es darum, außergerichtliche Ei nigungen zu erzielen. Es gibt Schlich tungsstellen für Beschwerden im öf fentlichen Personenverkehr, im Luftver kehr, im Bereich Energie und Tele kommunikation. Die Einrichtungen ar beiten nach dem Verbraucherstreit beilegungsgesetz kostenlos, unabhän gig und neutral. Eine Übersicht über alle Verbraucherschlichtungsstellen lie fert das Bundesamt für Justiz. Darü ber hinaus ist die Anrufung einer Güte stelle in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, bevor beim Amtsge richt Klage erhoben wird. Das gilt für spezielle nachbarrechtliche Streitigkei ten, Streitigkeiten wegen der Verlet zung der persönlichen Ehre oder be stimmte Ansprüche nach dem Allge meinen Gleichbehandlungsgesetz.
Einspruch Wer mit einer behördli chen oder einer gerichtlichen Ent scheidung nicht einverstanden ist, kann Einspruch oder Beschwerde einlegen oder eine Klage vor Gericht einreichen.
Petition Darüber hinaus haben alle Bewohner Bayerns das Grundrecht, „sich schriftlich mit Bitten und Be schwerden an die zuständigen Be hörden oder an den Landtag zu wen den“. Der bayerische Petitionsaus schuss behandelt alle Eingaben und Be schwerden, die bayerische Gesetze und Behörden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Universitäten) betreffen. Für Eingaben, die sich gegen Behörden anderer Bundesländer oder des Bundes richten, ist der Bundestag zuständig.
Bürgertelefon Beschwerden können Bürger in Bayern darüber hinaus beim Servicetelefon der Staatsregierung vorbringen (montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter 089/122220). (sok)