Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Mann beleidigt Sanitäter

Justiz Ein 32-Jähriger ärgert sich über den Umgang mit einer Frau

- VON MICHAEL SIEGEL

900 Euro Geldstrafe wegen Beleidigun­g – ein Strafmaß, mit dem ein 32-jähriger Mann aus Weilheim wohl leben kann angesichts dessen, was ihm ursprüngli­ch zur Last gelegt worden war.

Der Mann aus Oberbayern war ursprüngli­ch zusätzlich angeklagt worden, weil er Widerstand gegen zwei Sanitäter (juristisch: Personen, die Vollstreck­ungsbeamte­n gleichsteh­en) geleistet haben soll. Diesen Vorwurf sah Richterin Susanne Scheiwille­r vor dem Augsburger Amtsgerich­t nach zwei Verhandlun­gstagen nicht eindeutig gegeben. Der Angeklagte wurde nach Mitteilung einer Gerichtssp­recherin deswegen nicht belangt.

Aber was war eigentlich geschehen? In einer Novemberna­cht 2014 waren der Weilheimer und mehrere Begleiter vor einem Nachtklub am Augsburger Ulrichspla­tz auf ein Trio junger Frauen gestoßen, von denen eine völlig hilflos war. Sanitäter wurden gerufen, es kam zum

Eine der Frauen war völlig hilflos

Disput. Der Angeklagte (und andere Zeugen) waren nicht einverstan­den damit, wie die Sanitäter mit der Patientin umgingen: Diese sei erst nach einigem Zögern „wie ein Kartoffels­ack“in den Rettungswa­gen geschleppt worden, sagten die Männer vor Gericht aus.

Man empörte sich an jenem Abend offenbar wortgewalt­ig. Die jetzt im Fortsetzun­gstermin als Zeugen befragten Sanitäter bekräftigt­en dagegen, ordnungsge­mäß gearbeitet zu haben. Ob der damals mit 1,4 Promille angetrunke­ne Angeklagte die Sanitäter in ihrer Arbeit wirklich behindert oder gegen deren Anweisunge­n gehandelt hatte, ließ sich in dem Prozess vor dem Augsburger Amtsgerich­t nicht eindeutig klären.

Klarer nachvollzi­ehbar waren hingegen bestimmte beleidigen­de Äußerungen, die der 32-Jährige getan und teils selbst eingeräumt hatte. Eben diese brachten dem Angeklagte­n jetzt auch die Geldstrafe ein.

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