Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Zwei Jahre Haft nach tödlichem Autounfall
Prozess Ein junger Mann starb kurz vor der Hochzeit, als ein heute 63-Jähriger bei Pöttmes frontal in den Gegenverkehr krachte. War es schon der dritte Unfall mit Todesfolge, an dem der Angeklagte beteiligt war?
Aichach/pöttmes Zwei Marterl stehen schon an der Staatsstraße 2035 nahe dem Pöttmeser Ortsteil Gundelsdorf. Bei früheren Autounfällen verloren hier zwei Menschen ihr Leben. Im Januar vergangenen Jahres kam ein 31-Jähriger hinzu. Er starb, als ein entgegenkommender Autofahrer an einer Doppelkurve mit über 100 statt der erlaubten 80 Stundenkilometer überholte und frontal in seinen Audi krachte. Der junge Mann, der wenige Monate später heiraten wollte, war sofort tot. Der heute 63-jährige Unfallverursacher und ein weiterer Autofahrer wurden schwer verletzt.
Gestern verurteilte das Schöffengericht Aichach unter Vorsitz von Richterin Eva-maria Kraus den 63-Jährigen nach zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren, zwei Monaten und einer Woche Haft. Nicht nur wegen des tödlichen Unfalls am 25. Januar, sondern auch wegen eines Zusammenstoßes mit einem Rollerfahrer zwölf Tage zuvor. Die Vorwürfe: fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs. Frühestens in drei Jahren und acht Monaten darf der Angeklagte seinen Führerschein zurückbekommen. Sein Verteidiger kündigte allerdings an, dass sein Mandant wegen gesundheitlicher Probleme freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichten wolle.
Geradezu entsetzt unterstrich die Richterin, dass er nur zwölf Tage nach dem Zusammenstoß mit dem Rollerfahrer mit völlig überhöhter Geschwindigkeit an der als gefährlich bekannten Stelle auf der Staatsstraße bei Gundelsdorf überholte. Sie warf dem Angeklagten „absolut eigensinniges Verhalten“vor. Er habe sich „extrem riskant und verantwortungslos“verhalten.
Staatsanwalt Franz Wörz sowie Anja Seitz-dembinsky, die die Nebenklage vertrat, hatten zuvor eine Haftstrafe gefordert. An einem neurologischen Gutachten, wonach der Angeklagte just zum Unfallzeitpunkt kurz ohnmächtig gewesen sei, ließen sie kein gutes Haar. Es basiere lediglich auf den Aussagen des Angeklagten. „Keine wissenschaftliche Arbeit“, bemängelte Seitzdembinsky, „unbrauchbar“, kritisierte Wörz. Richterin Kraus sah das ähnlich: „Wir haben erhebliche Zweifel an der Seriosität der Erstellung.“Zumal der vermeintliche Blackout des Angeklagten in keinem Arztbericht auftauche. Seine Fahrweise
Verteidiger fordert Freispruch wegen Schuldunfähigkeit
sei vielmehr die Ursache für den Unfall gewesen.
Das sah Verteidiger Andreas Schröger anders: Das neurologische Gutachten ergebe „eindeutig“, dass der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt einen Bewusstseinsverlust gehabt habe. Eine Schuld seines Mandanten sei reine Spekulation. Zumal das Unfallgutachten ergeben dass man die Doppelkurve auch mit Tempo 100 durchfahren könne. Das Überholmanöver sei vorher abgeschlossen gewesen. Schröger forderte für seinen Mandanten eine Geldstrafe für den Zusammenstoß mit dem Rollerfahrer und Freispruch wegen Schuldunfähigkeit für den tödlichen Unfall.
In den Augen des Staatsanwalts aber stand die Schuld des Angeklagten eindeutig fest. Er warf ihm „grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten“vor. 462 Meter vor der Unfallstelle stünden Schilder, die auf die gefährliche Doppelkurve hinwiesen und das Tempo auf 80 Stundenkilometer beschränkten. Der Angeklagte habe, obwohl er als Ortskundiger aus dem Raum Pöttmes die Strecke kenne, zwei Fahrzeuge überholt, die ohnehin schon etwas schneller fuhren als erlaubt. Wörz erinnerte an das Urteil des Landgerichts Berlin vom Februar,
Staatsanwalt erinnert an Mordurteil von Berlin
das die beiden „Ku’dammraser“zu lebenslänglichen Gefängnisstrafen wegen Mordes verurteilte (wir berichteten). Wörz machte deutlich: „Wer durch verantwortungslose Raserei andere Leute tötet, muss ins Gefängnis.“
Die Vertreterin der Nebenklage verwies in ihrem Plädoyer auf Gerüchte, wonach dieser Unfall möglihabe, Archivfoto: Erich Echter cherweise der dritte mit tödlichem Ende sei, an dem der Angeklagte beteiligt war. Belege dafür gebe es allerdings im Verkehrs- und Bundeszentralregister nicht mehr. Recherchen unserer Zeitung zufolge stand er zumindest 1981 nach einem Autounfall im Gemeindegebiet Ehekirchen (Kreis Neuburg-schrobenhausen) wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Augsburg. Vor drei Jahren erhielt er laut Verkehrszentralregister ein einmonatiges Fahrverbot, nachdem er außerorts mit 148 statt der erlaubten 120 Stundenkilometer unterwegs war. Während dieses Monats wurde er dennoch am Steuer erwischt und erhielt dafür eine Geldstrafe. Das gestrige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.