Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Auch die Immobilie wird älter
Instandhaltung Beim Eigenheim fallen mit der Zeit Kosten für Reparaturen oder Sanierung an. Wie viel Geld man dafür zurücklegen sollte
Zwar müssen Immobilienbesitzer für ihr Haus oder ihre Wohnung keine Miete mehr bezahlen, aber dennoch haben sie eine Reihe von monatlichen Belastungen zu tragen. Dazu gehören beispielsweise die Grundsteuer, die Kosten für die Müll- und Abwasserentsorgung, Strom-, Wasser- und Heizungskosten. Auch der notwendige Versicherungsschutz wirkt sich auf die monatlichen Ausgaben aus.
Am meisten müssen die stolzen Besitzer von Eigenheim oder Eigentumswohnung jedoch für die Instandhaltung und die regelmäßige Renovierung zurücklegen. Auch wenn man möglicherweise beim Einzug in die eigenen vier Wände noch nicht daran denken mag: Auch eine Immobilie wird älter und muss von Zeit zu Zeit renoviert, die technischen Anlagen und Einbauten erneuert werden. Umsichtige Häuslebauer und Wohnungskäufer beginnen deshalb bereits ab dem Einzugsjahr mit der Bildung von Rücklagen.
Als Faustregel für die Instandhaltung gilt: Die Küche sollte alle 15 Jahre erneuert werden, Bäder spätestens alle 20 Jahre. Heizung und Heizkörper schaffen ebenfalls kaum mehr als 20 Jahre, Fenster und Au- höchstens 25 Jahre. Dachziegel und Außenputz sind alle 30 bis 40 Jahre dran. Hinausgeschobene Reparaturen können später weitere Kosten verursachen, denn der Sanierungsaufwand steigt mit wachsendem Schaden.
Deshalb sollten Haus- und Eigentumswohnungsbesitzer von Anfang an Geld für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen zurücklegen. In welcher Höhe hängt vom Gebäude und vom Zustand ab.
Bei neuen Häusern empfehlen Immobilienexperten, ab Baufertigstellung jährlich 0,8 bis etwa ein Prozent des Kaufpreises als Instandhaltungsrücklage anzusparen. Ein anderer Kalkulationsansatz ist die sogenannte „Peter’sche Formel“. Sie besagt, dass innerhalb von 80 Jahren das 1,5-Fache der Herstellungskosten für die Instandhaltung benötigt wird. Sie wird jedoch meist nur noch für ältere Immobilien angewandt.
Generell kann bei neuen Häusern diese Quote etwas niedriger liegen, da die regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen wie etwa für das Dach oder neue Fenster später anfallen. Zahlreiche Experten, so auch vom Verband privater Bauherren (VPB), halten eine Instandhaltungspauschale von mindestens einem Euro pro Quadratmeter und Monat für angebracht. In konkreten Zahlen heißt das: Der Käufer eines 120 Quadratmeter großen neuen Reihenhauses sollte jedes Jahr mindestens 1440 Euro für Reparaturen auf die hohe Kante legen.
Oftmals wird allerdings vergessen, dass ein Mangel oder Schaden gar nicht eingetreten sein muss, sondern dass auch aufgrund von aktuellen Gesetzgebungen plötzlich Renovierungsoder Modernisießentüren rungskosten entstehen können. Ein Beispiel: Der vorgeschriebene Austausch von allen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind – und dies unabhängig davon, ob die Heizung einwandfrei funktioniert. Mit staatlicher Unterstützung oder steuerlicher Förderung können Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, nicht rechnen. Allerdings gibt es eine Steuerermäßigung für handwerkliche Tätigkeiten. Sie beträgt 20 Prozent der Ausgaben, höchstens aber 1200 Euro jährlich und kann im Jahr der Zahlung in Anspruch genommen werden. Zu den begünstigten Aufwendungen gehören insbesondere die Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, Reparatur oder Austausch von Fenstern oder Türen und Bodenbelägen. Malerund Tapezierarbeiten, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen sowie die Modernisierung des Badezimmers sind auch begünstigt.
Berücksichtigt werden nur Aufwendungen für Dienstleistungen in Form von Arbeitslohn. Materialoder Warenkosten sind nicht begünstigt. Von der Steuerermäßigung ausgeschlossen sind ferner Aufwendungen für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen wie beispielsweise bei der Kfw-bank oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.