Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Zwei Jahre Gefängnis für Autohändler
Gericht Der 34-Jährige, der europaweit mit Luxuskarossen handelte, soll Steuern in Höhe von rund 100 000 Euro hinterzogen haben. Anfangs ging es um noch mehr Geld. Und es war nicht zum ersten Mal. Verteidiger kündigt sofort Berufung an
Landkreis Augsburg Porsche, Maserati, BMW, Mercedes oder Audi: Auf den Handel mit Luxuskarossen hatte sich ein 34-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Augsburg spezialisiert – bis eines Tages die Steuerfahnder vor der Türe standen. Über einen Zeitraum von rund drei Jahren hinweg soll der Mann beim An- und Verkauf sowie Im- und Export Steuern hinterzogen haben. Am Donnerstag wurde er deswegen zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Verteidiger Dr. Sascha Straube kündigte aber noch im Gerichtssaal an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Der Fachanwalt für Strafrecht aus München hatte in dem Prozess, der sich seit Wochen über rund ein Dutzend Verhandlungstage hinzog, gestern vor dem Schöffengericht über eine halbe Stunde lang die Vorwürfe der Anklage zerpflückt. Die Ausführungen von Staatsanwalt Bene- Weinkamm wies er zurück. Der hatte gesagt, dass in der Verhandlung nur „die Spitze der Machenschaften“Thema gewesen sei. Wenige Minuten vorher hatte er beantragt, einen Teil des Verfahrens einzustellen. Die Begründung: Die Vorwürfe fallen nicht erheblich ins Gewicht. Konkret: In der Anklage ging es ursprünglich um 85 Fahrzeuge und 300 000 Euro hinterzogene Umsatzsteuer, am letzten Tag der Beweisaufnahme waren es dann noch 17 Luxuskarossen und knapp 100 000 Euro. Verteidiger Sascha Straube kam auf drei Fahrzeuge, bei denen Fehler gemacht worden seien. Seiner Meinung nach sei die Anklage „zerbröselt“. Es könne auch nicht von einem „kriminellen System“die Rede sein. Staatsanwalt Weinkamm hatte gesagt, dass der Angeklagte mit allen Mitteln versucht habe, Verkaufserlöse der Besteuerung zu hinterziehen. Weinkamm: „Das gesamte Geschäftsmodell stinkt zum Himmel.“
Straube kritisierte, dass die Steuerfahndung immer getreu ihrer Arbeitshypothese vorgegangen sei. Und die hieß: „Er macht’s wieder.“Der 34-Jährige war schon im Jahr 2008 von der 10. Strafkammer beim Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Straube versuchte zu erklären, was in der Zeit nach der Haft abgelaufen war: Sein Mandant habe gezwungenermaßen wieder in den Autohandel einsteigen müssen. Ohne Ausbildung, dafür mit einer großen Familie, habe er wieder Geld verdienen müssen. Sechs Kinder hat der 34-Jährige, eines davon hat eidikt nen Herzfehler. Demnächst eine große Operation an.
Wie hart das Geschäft mit Luxuskarossen ist, zeigte der Rechtsanwalt mit der „Nahrungskette der Autohändler“auf: Oben sitzen die Konzerne, darunter die Vertragshändler und in der nächsten Stufe die Händler, die Autos auch im Ausland absetzen. Laut Anklage soll der 34-Jährige unter anderem bei rund 20 aus Italien oder Rumänien importierten Fahrzeugen Rechnungen und Belege gefälscht haben, um weniger oder überhaupt keine Steuern bezahlen zu müssen. Der 34-Jährige beteuerte: „Es gab keinen Plan, etwas zu hinterziehen.“Mittlerweile hat er den Beruf gewechselt. Der Verteidiger wertete das als günstige Sozialprognose. Außerdem sei der entstandene Schaden wieder
gutgemacht: Rund eine Milverteidiger stehe lion Euro Vermögen wurden eingefroren. Laut Verteidiger Straube sei das genug Geld, um alles auszugleichen. Weitere finanzgerichtliche Verfahren laufen noch.
Staatsanwalt Weinkamm sah bei dem Mann eine erhöhte kriminelle Energie und hielt „ein deutliches Signal“für nötig. Er forderte eine Gesamtstrafe von drei Jahren. Das geforderte „Signal“kam abschließend von Britta Füchtenbusch, der Vorsitzenden Richterin. Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu zwei Jahren Gefängnis – die Strafe wird aber nicht zur Bewährung ausgesetzt. Ausschlaggebend seien die einschlägigen Vorstrafen gewesen: Schon ein Dreivierteljahr nach der Haftentlassung – noch in offener Bewährung – war es zur erneuten Hinterziehung gekommen. Das Gericht gehe von einem systematischen Vorgehen aus. Die sichergestellten Dokumente seien in sich widersprüchlich, erklärte Britta Füchtenbusch.