Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Junger Afghane darf vorerst bleiben
Asyl Verwaltungsgericht sah einen Grund, den Waldorfschüler Ali Reza nicht abzuschieben
Der junge afghanische Waldorfschüler Ali Reza darf bleiben – vorerst. Das Abschiebehindernis hat ein Richter des Augsburger Verwaltungsgerichts ausgesprochen. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) kann nun innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen. Das Bamf hatte wie berichtet im Mai entschieden, dass in seinem Fall keine Fluchtgründe mehr vorliegen würden und er binnen 30 Tage nach Afghanistan ausreisen müsste.
Diese Entscheidung hatte eine Welle der Unterstützung für den 18-Jährigen ausgelöst. Vor allem die Klassenkameraden der Augsburger Waldorfschule setzten sich für Ali Reza ein. Im Internet wurde unter „Change.org“eine Online-petition gestartet, die seit dem 18. Mai über 50000 Menschen unterschrieben haben, verschiedene Medien berichteten über den Fall. „Wir haben für die Prozesskosten von Ali Spenden da sind bisher knapp 2000 Euro zusammengekommen“, sagt Mitschüler Lucas Hein.
Als Vierjähriger war Ali Reza mit seinen Eltern aus Afghanistan in den Iran geflohen. Seine Familie gehört zu den schiitischen Hazara, die bei der Mehrheit der Paschtunen und Taliban in Afghanistan als „Ungläubige“gelten.
Im Iran lebte die Familie illegal, ohne Papiere. Bevor der 16-jährige
Der 18 Jährige strebt Erzieherausbildung an
Ali Reza als Nachschub für die Assad-armee in Syrien eingezogen werden konnte, floh er zu Fuß über das Gebirge in die Türkei. Mit dem Schlauchboot ging es durch die Ägäis, zu Fuß durchquerte er die Balkanländer, im September 2015 erreichte er Augsburg. Hier hat er sich sehr gut integriert und spricht gut deutsch.
Die Klasse an der Waldorfschule hatte im Herbst 2016 zugestimmt, dass der damals 17-jährige Afghane zu ihnen kommen konnte. Die Hälfte der zehnten Klasse sowie der Klassenlehrer Werner Korschinsky begleiteten Ali Reza nun auch zum Verwaltungsgericht. Dort wurde Rezas Klage gegen die Ablehnung seines Asylantrags verhandelt. Das Bamf argumentierte, dass die persönliche Bedrohungslage von Reza kein Grund für einen Flüchtlingsschutz sei. So sei der nicht sein Heimatstaat gewesen, sondern sein Aufenthaltsort. Er hätte nach Afghanistan gehen können. Eine persönliche Verfolgung wegen der Religionszugehörigkeit liege nicht vor, weil Ali Reza das Land ja bereits als Kind verlassen habe.
Dass der Richter nun ein Abschiebehindernis aussprach, war für alle eine Überraschung. Seine Anwältin Maja von Oettingen sagt über den Urteilsspruch: „Der Richter hat ein Urteil gesprochen, das dem Rechtsempfinden der Bevölkerung absolut entspricht“. Dennoch begesammelt, fürchtet sie, dass das Bamf in Berufung geht, weil sich der Urteilsspruch gegen die gängige Praxis verhält. „Normalerweise werden junge, arbeitsfähige Afghanen nach Afghanistan zurückgeschickt“, sagt Maja von Oettingen. Ali Reza hätte in Afghanistan niemanden, da seine Familie schon seit 14 Jahren dort nicht mehr lebt. Der 18-Jährige würde gerne an der Waldorfschule seinen Realabschluss machen und danach eine Ausbildung zum Erzieher absolvieren.