Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Stadt sollte Nutzung kontrollieren
Immer mehr Menschen ziehen nach Augsburg. Der Wohnraum wird knapper. Die Stadt begegnet der angespannten Situation mit neuen Bauprojekten. Mit einem Leerstands-management soll weiterer Wohnraum aktiviert werden. Warum aber macht die Stadt nicht zusätzlich Gebrauch von einer Zweckentfremdungssatzung, wie es etwa München tut? Weil in der Landeshauptstadt die Mieten hoch sind und Wohnungen fehlen, geht München schon seit 2008 gegen eine anderweitige Nutzung von Wohnraum vor, wie sie jetzt in Augsburg durch die Umwandlung des Gebäudes in ein Hostel geplant ist. Eine ungenehmigte Zweckentfremdung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann. Augsburg hingegen will das Thema erst wieder aufgreifen, wenn sich die Zahl der Nutzungsänderungen deutlich ändern sollte, heißt es bei der Stadt.
Da stellt sich die Frage: Warum warten, wenn der Gesetzgeber den Kommunen das Instrumentarium schon an die Hand gibt? Allein im Fall der Ulmer Straße geht bezahlbarer Wohnraum verloren. Damit sind Einzelschicksale verbunden. Das Vorgehen des Investors und das Engagement der Mieterin, eine neue Wohnung zu finden, soll an dieser Stelle gar nicht bewertet werden. Aber die Stadt hätte dieses Hostel nicht genehmigen müssen. Sie hätte längst die Möglichkeit, Nutzungsänderungen zu kontrollieren. Dass sie diese nicht nutzt, ist unverständlich.