Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Wann sich eine Solaranlage lohnt
Wer eine Fotovoltaik-anlage auf dem Dach haben will, schreckt oft vor den steuerlichen Folgen zurück. Wie sich der Einbau trotzdem rentieren kann
Augsburg Kochen, waschen und Fernsehgucken mit selbst produziertem Strom aus der eigenen Solaranlage: Wer sich von Energiekonzernen bestmöglich unabhängig machen will, kann sich Fotovoltaikmodule aufs Dach seines Hauses montieren lassen. Auch wenn die Einspeisevergütung gesenkt wurde, lohnt sich der Einbau für Privatpersonen. Wir erläutern die wichtigsten Hintergründe.
Was ist die Ausgangslage?
Wer sich eine Fotovoltaikanlage anschafft, produziert in der Regel mehr Strom als sein Haushalt verbraucht und kann damit Geld verdienen. Ein Teil der Sonnenenergie wird ins öffentliche Netz eingespeist, also verkauft. Der Privatmann bekommt dafür eine Vergütung, die aktuell bei etwa zehn bis zwölf Cent pro Kilowattstunde liegt. Aber: Produktion und Verkauf von Strom sind ein Gewerbe. Der Privatmann wird quasi über Nacht zum Unternehmer. Im Gegenzug kann er Steuern sparen. Nur dann, wenn er seine Fotovoltaikanlage nahezu ausschließlich zur Eigenversorgung nutzt und keinen Gewinn macht, ist das seine Privatsache. Dann bleibt das Finanzamt außen vor, wie Tho- mas Seltmann, Fotovoltaik-experte für Stiftung Warentest, betont.
Was steht zur Wahl?
Grundsätzlich müssen sich Hausbesitzer entscheiden: Entweder sie werden zu Kleinunternehmern ohne Umsatzsteuerpflicht oder zu normalen Unternehmern wie andere Geschäftsleute auch. Weil Solaranlagen bis vor kurzem noch recht teuer waren, wurde Privatleuten meist folgendes geraten: Sich beim Finanzamt als Unternehmer einstufen lassen, einen Investitionsabzugsbetrag beantragen und 40 Prozent vom Kaufpreis als Betriebsausgabe absetzen. Nach dem Kauf kann sich der Unternehmer viele tausend Euro Umsatzsteuer zurückholen. Als Unternehmer kann man seine Solarstromanlage dann noch über viele Jahre steuerlich abschreiben.
Welche Nachteile sparmodell? hat das Steuer-
„Wer Unternehmer wird, sollte sich unbedingt beraten lassen, was da alles auf ihn zukommt“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Er ist fünf Jahre an seine Wahl gebunden. Das Finanzamt will in der Regel monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen sowie jährliche Umsatzsteuererklärungen. Außerdem ist er zur Einnahmen-überschuss- Rechnung verpflichtet, die mit der Einkommensteuererklärung elektronisch abzugeben ist. „Das muss dann ein Steuerberater übernehmen, wir dürfen für Gewerbetreibende nicht tätig werden, auch wenn sie eigentlich Arbeitnehmer sind“, betont Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Der gewerbliche Betrieb einer Solaranlage kann zudem Einbußen beim Elterngeld bringen, selbst wenn nur wenig Gewinn gemacht wird.
Und wie sieht es für Kleinunternehmer aus?
Wer sich die Pflichten vom Hals halten will, solle lieber die Kleinunternehmerregelung wählen, rät Experte Seltmann. Wegen der sinkenden Preise für Solarmodule und Batteriespeicher sind die Anlagen inzwischen so günstig, dass sich das Zurückholen der Vorsteuer immer weniger lohnt. Dazu kommt: Eingespeister Strom wird alles andere als üppig vergütet. „Wer sich jetzt für Fotovoltaik entscheidet, will keine Rendite mehr machen wie früher, sondern möglichst viel Solarstrom selbst verbrauchen und Geld sparen“, sagt Hans Weinreuter, Energieexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-pfalz. Wer Kleinunternehmer wird, sollte wissen: Liegt sein Umsatz mit der Fotovoltaik unter 17 500 Euro im Jahr, kann er seinen Strom ohne Zahlung und Berechnung von Umsatzsteuer ins öffentliche Netz einspeisen.
Aber wie nanzamt? funktioniert es ohne Fi-
Wer den Strom vor allem selbst verbraucht und die Voraussetzungen zum Kleinunternehmer erfüllt, muss sich nicht einmal aktiv beim Finanzamt melden, sagt Seltmann. Bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht werde die Fotovoltaik zur Privatsache. Der Experte empfiehlt jedoch, vorsorglich eine Kalkulation für mögliche Nachfragen aufzustellen. In dieser Wirtschaftlichkeitsprognose sollten über den Zeitraum von 20 Jahren plausibel die geschätzten Einnahmen und Kosten aufgelistet werden. Fällt die Rechnung negativ aus, ist die Anlage steuerlich gesehen Liebhaberei. Oft genügt es schon, die Stromgestehungskosten der mageren Einspeisevergütung gegenüberzustellen, um klar zu machen, dass die Anlage keinen zu versteuernden Gewinn abwirft. „Das heißt aber noch lange nicht, dass sich Fotovoltaik für den Hausbesitzer nicht lohnt“, hat Seltmann berechnet. Der selbst verbrauchte Strom bleibe trotzdem günstiger als der vom Versorger.