Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Prinz Protz scheitert

Karlsruher Richter weisen Klage von Rotlicht-unternehme­r zurück

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Augsburg Der Bundesgeri­chtshof hat die Verurteilu­ng von Marcus Prinz von Anhalt zu drei Jahren Haft wegen Steuerhint­erziehung bestätigt. Wie das Augsburger Landgerich­t am Mittwoch mitteilte, habe der BGH in Karlsruhe die Revision des 50-Jährigen verworfen.

Der Bordellbes­itzer und selbst ernannte „Protzprinz“war vor knapp einem Jahr in Augsburg verurteilt worden, weil er seine privaten Luxusautos wie Rolls Royce von der Steuer abgesetzt hatte. Dies war be- reits die zweite Verhandlun­g in Augsburg in dieser Sache. Das erste Urteil von 2015 zu vier Jahren Gefängnis hatten die Bundesrich­ter aus Karlsruhe noch kassiert und den Fall nach Augsburg zurückverw­iesen.

Bei dem neuen Schuldspru­ch hatte der BGH nun keine Einwände. Anhalt hatte wegen der Vorwürfe bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchu­ngshaft gesessen. Da er somit bereits zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hat, kann es gut sein, dass der 50-Jährige nicht mehr ins Gefängnis muss. Er ist derzeit auf freiem Fuß. Über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung werde die Strafkamme­r, die den Prinzen verurteilt hat, später entscheide­n, erklärte Landgerich­tssprecher Claus Pätzel.

Der durch zahlreiche Fernsehauf­tritte bekannte Rotlicht-unternehme­r wurde als Marcus Eberhardt geboren. Den adelig klingenden Namen hat er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft. (dpa)

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Archivfoto: dpa Auch vor Gericht gab er Marcus Prinz von Anhalt. sich protzig:

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