Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Die dubiosen Geschäfte der Kinderkrebshilfe
Justiz Das Landgericht verurteilt die frühere Vorsitzende zu einer Rückzahlung von 39 000 Euro. Aber die Frage, was genau mit den Spenden geschah, beschäftigt weiter die Ermittler
Augsburg Die dubiosen Finanzpraktiken beim Verein „Kinderkrebshilfe Bayern“mit Sitz in Adelsried kommen die ehemalige Vorsitzende teuer zu stehen. In einem Zivilprozess hat das Landgericht Augsburg die Frau nun dazu verurteilt, einen Betrag von rund 39 000 Euro an den Verein zurückzuzahlen. Geklagt hatte der Verein selbst, unter anderem auf Schadenersatz.
Ursprünglich hatte der Verein um Geld von Spendern geworben, um Projekte für krebskranke Kinder zu unterstützen. Auf der Homepage der „Kinderkrebshilfe“hieß es, man wolle „eine Stütze sein“für Kinder mit Krebs und für deren Familien. Mit wenigen Klicks waren Besucher der Seite im Spendenbereich. Laut damaliger Auskunft auf der Homepage sammelte der Verein so fast 150000 Euro von Spendern. Früh allerdings kam der Verdacht auf, dass beim Verein nicht alles mit rechten Dingen zugehen könnte.
So nutzte die Kinderkrebshilfe Bayern auf ihrer Seite Bilder einer Einrichtung, ohne von dieser die Zustimmung dafür erhalten zu haben. Daneben warb der Verein auch mit dem Schicksal eines an Leukämie erkrankten Geschwisterpaares. An diese Familie war zwar zu dem Zeitpunkt ein Betrag ausgezahlt worden, der Spendenaufruf lief aber weiter, obwohl die Familie nichts mehr von dem Geld erhielt. Es blieb nicht bei diesen Unstimmigkeiten.
Viel gespendetes Geld ist offenbar nie für krebskranke Kinder eingesetzt worden. Wie berichtet, ermittelt die Augsburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes der Untreue gegen drei Beschuldigte. Zehntausende Euro, so der Verdacht, könnten von Verantwortlichen des Vereins für Privatausgaben genutzt worden sein. Im Zentrum der Ermittlungen steht offenbar eben jene Vereinsvorsitzende, die nun in dem privaten Rechtsstreit am Landgericht von Richter Christoph Kern dazu verdonnert wurde,
Und es ging auch um einen Ehestreit
knapp 39000 Euro an die „Kinderkrebshilfe“zurückzuzahlen. Das Gericht geht davon aus, dass die Frau das Geld veruntreut hat.
Teile des Prozesses drehten sich auch um die Frage, wo das Geld überhaupt abgeblieben war. Es ging dabei auch um einen Ehestreit. Der Verein ist faktisch nicht mehr aktiv, hat aber auf dem Papier noch einen Vereinsvorsitzenden. Aktuell ist es der mittlerweile getrennt von seiner Frau lebende Ehemann der nun vom Landgericht Verurteilten. Der Mann behauptete während der Verhandlung, seine Frau habe den Betrag im Januar 2016 abgezweigt, um einen Privatkredit zu tilgen. Er selbst will diese Geldflüsse damals nicht bemerkt haben, obwohl sie teilweise über sein Girokonto liefen. Die ehemalige Vereinsvorsitzende schilderte die Lage anders.
Ihr Mann, damals schon im Vorstand des Vereins, habe im Januar 2016 eine Rechnung gestellt, für Dienstleistungen im Bereich „Kontaktmanagement“, und dies habe sie als Vorsitzende abgenickt. Mit den rund 40000 sei ein Kredit bedient worden, den sie aufgenommen hatten, um damit größtenteils Verbindlichkeiten ihres Mannes auszugleichen. Rechtskräftig ist das Urteil des Landgerichts noch nicht.