Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Scharia Polizei: Es muss neu verhandelt werden
Bundesgerichtshof Rechtsfehler bei den Freisprüchen für die sieben Männer
Karlsruhe Der Prozess um die Wuppertaler „Scharia-polizei“muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche am Donnerstag aufgehoben. Die sieben muslimischen Männer müssen sich nun noch einmal dafür verantworten, dass sie im September 2014 mit orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah Police“in der Wuppertaler Innenstadt unterwegs waren und junge Muslime vor Gaststätten und Spielhallen zum Verzicht auf Glücksspiel, Bordellbesuche und Alkoholkonsum ermahnten sowie stattdessen zum Moscheebesuch aufforderten.
Die nächtlichen Streifzüge der polizeibekannten Salafisten im Alter zwischen 25 und 34 Jahren hatten in Nordrhein-westfalen und darüber hinaus für Wirbel gesorgt. Der damalige Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) wies die Polizei daraufhin seinen Worten zufolge in einem Erlass an, „gegen solche Möchtegernstreifen mit allen polizeilichen Mitteln vorzugehen“. Dies umfasse die Identitätsfeststellung und das Wegnehmen der Westen oder anderer Dinge, die den Polizeinamen missbrauchen.
Das Landgericht Wuppertal sah in der selbst ernannten Religionspolizei noch keinen Verstoß gegen das Uniformverbot. Dieses Verbot greife nur, wenn die Kleidungsstücke Uniformen gleich seien und „suggestiv-militante, einschüchternde Effekte“auslösten. Dies sei bei den Warnwesten nicht der Fall gewesen. Nach Auffassung des BGH beachtete die Strafkammer damit die rechtlichen Vorgaben des Versammlungsgesetzes nicht ausreichend.
Eine andere Strafkammer des Gerichtes muss nun prüfen, ob das Auftreten der Gruppe die eigentliche Zielgruppe – junge Muslime – womöglich eingeschüchtert habe. Dies sei bislang noch nicht geprüft worden.