Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
„Pietätlos und unanständig“
Justiz Der Verteidiger des ehemaligen Ingolstädter Klinikums-chefs hat nach dessen Suizid erneut scharfe Kritik geäußert. Diese zielt auf die Anwälte des Krankenhauses
Ingolstadt Nach dem Suizid von Heribert Fastenmeier, dem früheren Geschäftsführer des Ingolstädter Klinikums, hat dessen Verteidiger André-m. Szesny erneut scharfe Kritik geäußert. Fastenmeier hatte sich am 27. Dezember in der Justizvollzugsanstalt Gablingen das Leben genommen. Hintergrund der Kritik Szesnys ist unter anderem, dass seinem wegen Untreue, Vorteilsannahme und Bestechlichkeit angeklagten Mandanten teilweise die Konten gesperrt werden sollten. Dies war Fastenmeier vier Tage vor Weihnachten mitgeteilt worden.
Den Zeitpunkt, kurz vor Weihnachten, hatte Szesny den Juristen von Klinikum und Aufsichtsrat bereits vorgeworfen gehabt. Und diese hatten Anfang Januar ihrerseits auf diese Kritik reagiert. Sie hatten den sogenannten „dinglichen Arrest“– das Einfrieren der Konten – zu diesem Zeitpunkt mit einzuhaltenden Fristen erklärt. So hätte die Geschäftsführung des Klinikums nach Angaben der Anwälte Markus Steinmetz und Fritz Kroll Ende November davon erfahren, dass Fastenmeier zum 1. Januar eine Alters- vorsorge „in erheblicher Höhe“hätte ausgezahlt bekommen sollen. Angeblich eine Summe im sechsstelligen Bereich. Man habe befürchtet, dass Fastenmeier – obwohl er in Untersuchungshaft saß – das Geld beiseiteschaffen könnte. Anlass für diese Befürchtungen war nach Darstellung der Klinikumsanwälte, dass der 63-Jährige offenbar bereits zu Beginn der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen ihn Geld und Immobilien übertragen habe. Vergleichbares habe man wegen zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber Fastenmeier verhindern müssen. Und die letzte Frist in dem einem Aufsichtsratsbeschluss folgenden Prozedere für diesen Arrest sei am 21. Dezember abgelaufen. Einen Tag vorher wurde Fastenmeier informiert.
Szesny schreibt nun, dass – entgegen der Behauptung der Klinikumsanwälte – der Antrag auf Erlass eines solchen dinglichen Arrests keiner Frist unterliege. Den Zeitpunkt von Antragstellung, Zustellung und Vollstreckung habe der Aufsichtsrat des Klinikums allein in der Hand gehabt. Und die seitens der Anwälte von Klinikum und Aufsichtsrat gemachte Bemerkung, dass Fastenmeier gegen den Erlass wie jeder andere Schuldner auch entsprechende Rechtsmittel hätte einlegen können, bezeichnete Szesny mit Blick auf die Inhaftierung und vor dem Hintergrund von Fastenmeiers Suizid als „pietätlos, unanständig und inakzeptabel“. Die Zustellung des Schreibens, mit dem er über das Einfrieren seiner Konten informiert wurde, sei „offenbar bewusst“nur an Fastenmeier in die Justizvollzugsanstalt erfolgt. In Kenntnis von dessen „beschränkten Handlungsfähigkeiten dort“, schreibt Szesny. Und fügt an: „Seine prozessbevollmächtigten Anwälte hat das Klinikum nicht informiert. Ihnen lag eine Kopie des Arrestbefehls erst am Nachmittag des 27. Dezember 2017 vor“. Fastenmeiers Todestag.
Szesny wies ferner die Behauptung als „falsch“zurück, der Klinik-manager habe nach Beginn der Ermittlungen Vermögen beiseitegeschafft. Fastenmeier habe „lange vor Kenntnis der internen Untersuchungen und lange vor Einleitung des Strafverfahrens gegen ihn“zwei Wohnungen an seine Söhne übertragen. Dies habe rein erbschaftsteuerliche Gründe gehabt. Die unterstellte „Vermögensverschiebung“habe auch keinen Sinn, denn die Söhne seien beide von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ingolstadt betroffen. Die Wohnungen wären daher dem Zugriff des Klinikums und der Behörden „gerade nicht entzogen gewesen“. Die Auszahlung der Altersvorsorge habe zwar angestanden. Aber laut Szesny sei der Betrag „deutlich niedriger als kolportiert“und zudem lange vor Fastenmeiers Tod zur Tilgung fälliger Darlehensforderungen bestimmt worden.
Das Klinikum wollte sich gestern auf Anfrage nicht zu den Vorhalten Szesnys äußern.
Der Fall Fastenmeier und die Klinikumsaffäre sind juristisch noch längst nicht abgeschlossen. Inwieweit zivilrechtliche Forderungen weiter verfolgt werden, soll der Krankenhauszweckverband kommende Woche entscheiden. Dann wird es auch eine Sondersitzung des Stadtrates geben. Und laut Staatsanwaltschaft Ingolstadt könnte bis Februar entschieden sein, ob der in der Affäre – neben anderen – ebenfalls beschuldigte Altoberbürgermeister Alfred Lehmann (CSU) angeklagt wird.
Wie zuletzt bekannt wurde, hatten Psychologen Fastenmeier nur wenige Tage vor seinem Tod begutachtet. Auch sie sahen seinen Suizid nicht kommen.