Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
So regelt der Landtag die Mitarbeiterbeschäftigung
München Nach seiner Verurteilung verlässt Günther Felbinger wortlos den Saal B173 des Münchner Landgerichts. Ohne stehen zu bleiben wehrt er mit einem müden Kopfschütteln die Fragen der wartenden Journalisten ab. Kein Wort dazu, ob er den Richterspruch akzeptiert. Keine Aussage, ob er sein Landtagsmandat auch jetzt noch behalten will – nachdem nun vor Gericht festgestellt worden ist, dass der frühere Freie-wähler-politiker über Jahre hinweg den Landtag mit gefälschten Mitarbeiterverträgen um rund 56 000 Euro betrogen hat.
Auch Felbingers Anwalt Martin Reymann-brauer sieht trotz des Urteils keine Verpflichtung seines Mandanten, über seine politische Zukunft im Landtag Auskunft zu geben: „Verpflichtet ist Herr Felbinger, zu prüfen, was er tut“, bürstet der Anwalt die lästige Frage barsch ab.
Ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen lautet das Urteil gegen Felbinger. Dazu kommt als Bewährungsauflage eine Geldstrafe von insgesamt 22150 Euro. Für Felbinger spreche, dass er den Schaden bereits im November 2015 unaufgefordert zurückgezahlt habe, sowie sein Geständnis vor Gericht – auch wenn dieses durch „peinliche Rechtfertigungsversuche“getrübt worden sei, erklärte Richterin Elisabeth Ehrl in ihrer Urteilsbegründung. Dem Angeklagten bescheinigt sie allerdings eine „nicht unerhebliche kriminelle Energie“: Er habe sich mit seinen Scheinverträgen „eine Einnahmequelle von Dauer und erheblichem Umfang“erschlossen und das mit dem Landtag unrechtmäßig abgerechnete Geld in die eigene Tasche gesteckt, weshalb für den Betrug „der erhöhte Strafrahmen der Gewerbsmäßigkeit“anzuwenden sei.
Felbinger habe zudem seine Vorbildfunktion als Abgeordneter verletzt, die demokratischen Institutionen geschädigt und das Vertrauen der Wähler missbraucht, findet die Richterin – und legt Felbinger einen Rücktritt durchaus nahe. Eine freiwillige Niederlegung des Mandats aufgrund des Urteils liege aber nicht in der Kompetenz des Gerichts, so
Im Zuge der Verwandtenaffäre der Bayerische Landtag ab 2013 auch seine Regeln für die Mitarbeiter beschäftigung durch Landtagsabge ordnete verschärft.
Zuvor wurde das maximale Jahres budget für die Beschäftigung von persönlichen Fachreferenten oder Se kretariatsmitarbeitern von aktuell 128 000 Euro pro Abgeordnetem vorab pauschal überwiesen. Erst am Jahresende wurde per einfacher Rech nungslegung auf einem Formblatt abgerechnet, nicht genutzte Geldmittel musste der Abgeordnete zurück hat
„Das muss er mit seinem Gewissen ausmachen.“Fakt ist allerdings auch, dass dem Abgeordneten Felbinger aufgrund der Verurteilung wegen Betruges das Mandat nicht entzogen werden kann – „weder vom Wähler noch vom Gericht, noch vom Landtag“, wie die Richterin erklärte. Zudem erreicht der 55-Jährige bereits im April die nach den mitunter wunderlichen Regeln des Landtags notwendigen neun überweisen. Bei der Abrechnung muss ten zwar die einzelnen Beschäfti gungsverhältnisse und die Gesamtsum men aufgelistet werden, die einzel nen Mitarbeiterverträge lagen dem Landtag allerdings nicht vor. So kannte der Landtag etwa auch die be trügerischen Verträge, die Felbinger als Abgeordneter mit sich selbst als Be zirkschef der Freien Wähler Unter franken geschlossen hatte, nicht.
Seit Mitte 2013 bezahlt der Landtag nach den verschärften Richtlinien nun die Mitarbeiter direkt – und dies auch nur, wenn die Arbeitsverträge
Jahre und 183 Tage Landtagszugehörigkeit, die ihm ab dem 67. Lebensjahr eine staatliche Pension von 33,5 Prozent der Abgeordnetendiäten zusichern – was derzeit monatlich gut 2600 Euro ausmacht.
Klar ist immerhin, dass Felbinger nach der Landtagswahl im Oktober aus dem Maximilianeum ausscheiden wird. Ob er dann wieder – wie vor seiner Zeit im Parlament – als angestellter Lehrer in Würzburg arehrl: