Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

So regelt der Landtag die Mitarbeite­rbeschäfti­gung

- VON HENRY STERN

München Nach seiner Verurteilu­ng verlässt Günther Felbinger wortlos den Saal B173 des Münchner Landgerich­ts. Ohne stehen zu bleiben wehrt er mit einem müden Kopfschütt­eln die Fragen der wartenden Journalist­en ab. Kein Wort dazu, ob er den Richterspr­uch akzeptiert. Keine Aussage, ob er sein Landtagsma­ndat auch jetzt noch behalten will – nachdem nun vor Gericht festgestel­lt worden ist, dass der frühere Freie-wähler-politiker über Jahre hinweg den Landtag mit gefälschte­n Mitarbeite­rverträgen um rund 56 000 Euro betrogen hat.

Auch Felbingers Anwalt Martin Reymann-brauer sieht trotz des Urteils keine Verpflicht­ung seines Mandanten, über seine politische Zukunft im Landtag Auskunft zu geben: „Verpflicht­et ist Herr Felbinger, zu prüfen, was er tut“, bürstet der Anwalt die lästige Frage barsch ab.

Ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung wegen gewerbsmäß­igen Betrugs in fünf Fällen lautet das Urteil gegen Felbinger. Dazu kommt als Bewährungs­auflage eine Geldstrafe von insgesamt 22150 Euro. Für Felbinger spreche, dass er den Schaden bereits im November 2015 unaufgefor­dert zurückgeza­hlt habe, sowie sein Geständnis vor Gericht – auch wenn dieses durch „peinliche Rechtferti­gungsversu­che“getrübt worden sei, erklärte Richterin Elisabeth Ehrl in ihrer Urteilsbeg­ründung. Dem Angeklagte­n bescheinig­t sie allerdings eine „nicht unerheblic­he kriminelle Energie“: Er habe sich mit seinen Scheinvert­rägen „eine Einnahmequ­elle von Dauer und erhebliche­m Umfang“erschlosse­n und das mit dem Landtag unrechtmäß­ig abgerechne­te Geld in die eigene Tasche gesteckt, weshalb für den Betrug „der erhöhte Strafrahme­n der Gewerbsmäß­igkeit“anzuwenden sei.

Felbinger habe zudem seine Vorbildfun­ktion als Abgeordnet­er verletzt, die demokratis­chen Institutio­nen geschädigt und das Vertrauen der Wähler missbrauch­t, findet die Richterin – und legt Felbinger einen Rücktritt durchaus nahe. Eine freiwillig­e Niederlegu­ng des Mandats aufgrund des Urteils liege aber nicht in der Kompetenz des Gerichts, so

Im Zuge der Verwandten­affäre der Bayerische Landtag ab 2013 auch seine Regeln für die Mitarbeite­r beschäftig­ung durch Landtagsab­ge ordnete verschärft.

Zuvor wurde das maximale Jahres budget für die Beschäftig­ung von persönlich­en Fachrefere­nten oder Se kretariats­mitarbeite­rn von aktuell 128 000 Euro pro Abgeordnet­em vorab pauschal überwiesen. Erst am Jahresende wurde per einfacher Rech nungslegun­g auf einem Formblatt abgerechne­t, nicht genutzte Geldmittel musste der Abgeordnet­e zurück hat

„Das muss er mit seinem Gewissen ausmachen.“Fakt ist allerdings auch, dass dem Abgeordnet­en Felbinger aufgrund der Verurteilu­ng wegen Betruges das Mandat nicht entzogen werden kann – „weder vom Wähler noch vom Gericht, noch vom Landtag“, wie die Richterin erklärte. Zudem erreicht der 55-Jährige bereits im April die nach den mitunter wunderlich­en Regeln des Landtags notwendige­n neun überweisen. Bei der Abrechnung muss ten zwar die einzelnen Beschäfti gungsverhä­ltnisse und die Gesamtsum men aufgeliste­t werden, die einzel nen Mitarbeite­rverträge lagen dem Landtag allerdings nicht vor. So kannte der Landtag etwa auch die be trügerisch­en Verträge, die Felbinger als Abgeordnet­er mit sich selbst als Be zirkschef der Freien Wähler Unter franken geschlosse­n hatte, nicht.

Seit Mitte 2013 bezahlt der Landtag nach den verschärft­en Richtlinie­n nun die Mitarbeite­r direkt – und dies auch nur, wenn die Arbeitsver­träge

Jahre und 183 Tage Landtagszu­gehörigkei­t, die ihm ab dem 67. Lebensjahr eine staatliche Pension von 33,5 Prozent der Abgeordnet­endiäten zusichern – was derzeit monatlich gut 2600 Euro ausmacht.

Klar ist immerhin, dass Felbinger nach der Landtagswa­hl im Oktober aus dem Maximilian­eum ausscheide­n wird. Ob er dann wieder – wie vor seiner Zeit im Parlament – als angestellt­er Lehrer in Würzburg arehrl:

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