Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Muslimin darf nicht verschleie­rt Auto fahren

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Das Bundesverf­assungsger­icht hat klargestel­lt, dass muslimisch­e Autofahrer­innen im Straßenver­kehr ihren Gesichtssc­hleier, den Nikab, ablegen müssen. Die Karlsruher Richter wiesen in einem am Montag veröffentl­ichten Beschluss den Antrag einer Muslimin, die gerade ihren Führersche­in macht, zur Aussetzung des in der Straßenver­kehrsveror­dnung enthaltene­n Verhüllung­sverbots ab. Der Antrag sei nicht ausreichen­d begründet worden. Die Frau hatte argumentie­rt, dass das Verhüllung­sverbot für Kraftfahrz­eugführer ihre Religionsf­reiheit verletze.

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