Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Muslimin darf nicht verschleiert Auto fahren
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass muslimische Autofahrerinnen im Straßenverkehr ihren Gesichtsschleier, den Nikab, ablegen müssen. Die Karlsruher Richter wiesen in einem am Montag veröffentlichten Beschluss den Antrag einer Muslimin, die gerade ihren Führerschein macht, zur Aussetzung des in der Straßenverkehrsverordnung enthaltenen Verhüllungsverbots ab. Der Antrag sei nicht ausreichend begründet worden. Die Frau hatte argumentiert, dass das Verhüllungsverbot für Kraftfahrzeugführer ihre Religionsfreiheit verletze.