Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Angehörige kritisiere­n Urteil

Bewährungs­strafe für Müllwagenf­ahrer

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Tübingen Sieben Monate nach einem Unfall mit fünf Toten durch einen umgekippte­n Müllwagen ist dessen Fahrer zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr verurteilt worden. Das Landgerich­t Tübingen sprach den 54-Jährigen am Montag der fahrlässig­en Tötung schuldig. „Das Urteil ist lachhaft, es ist ein Witz“, sagte der Cousin eines Opfers. „Es gibt kein gerechtes Urteil für so was. Aber man hätte schon eine Haftstrafe erwarten müssen, dass der Mann einen Denkzettel hat.“

Nach Überzeugun­g des Gerichts fuhr er am 11. August 2017 zu schnell in eine Kreuzung in Nagold bei Calw, wo sein Fahrzeug umkippte und das Auto einer jungen Familie unter sich begrub. Alle fünf Menschen im Wagen starben: die 25-jährige Fahrerin, ihr 22-jähriger Freund, die zweijährig­e Tochter, der wenige Wochen alte Sohn und die 17-jährige Schwester der Fahrerin. Die Strafe werde zur Bewährung ausgesetzt, weil der Angeklagte nicht etwa durch eine Haft erst zur Besinnung gebracht werden müsste, sagte die Richterin. „Aufgrund des Unfalls ist er ein gebrochene­r Mann.“

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