Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Haftstrafe nach Überfall auf Joggerin
Justiz Das Gericht spricht von „maßloser Gewalt“bei der versuchten Vergewaltigung. Es bleibt aber unter der Forderung der Anklage
Drei Jahre und drei Monate lang schickt das Augsburger Landgericht einen 24-jährigen Angeklagten aus Afghanistan ins Gefängnis, der im vergangenen Mai am Lech eine gleichaltrige Joggerin überfallen hatte. Der Mann hat die Tat im Verlauf der vorangegangenen Verhandlungen gestanden. Er nahm das Urteil ebenso ohne sichtbare Regung entgegen wie die als Nebenklägerin anwesende Geschädigte.
„Maßlose Brutalität“sei das, was der Angeklagte da gezeigt hatte, so Vorsitzender Richter Roland Christiani in seiner Urteilsbegründung. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Afghane die ihm unbekannte, völlig ahnungslose Studentin, die mit Kopfhörern im Ohr im Bereich der Berliner Allee entlang des Lechs lief, plötzlich von hinten gepackt und zu Boden gerungen. Dabei habe er ihr gesagt, dass er sie vergewaltigen wolle. Er habe die Frau geschlagen, letztlich aber von ihr lassen müssen, weil sich die Geschädigte nach Kräften wehrte. Weil der Angreifer das Handy der flüchtenden Frau behalten hatte, war es der Kriminalpolizei gelungen, auf die Spur des mutmaßlichen Täters zu kommen.
Im Vorfeld der Urteilsverkündigung hatten sich Nebenklagevertreter Christian Steffgen und der Verteidiger des Angeklagten, Marco Müller, auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 2500 Euro an die Geschädigte geeinigt. Dies hinterließ beim Gericht ebenso ein positives Bild vom Angeklagten wie dessen reuiges und umfassendes Geständnis. Auf der anderen Seite sei dieses selbst vom Psychologen unerklärliche Verhalten der Brutalität gegenüber der Frau.
Mit dem Urteil von drei Jahren und drei Monaten Haft wegen versuchter Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und Diebstahl blieb das Gericht in der Mitte der Forderungen von Staatsanwältin Birgit Milzarek (vier Jahre und sieben Monate) sowie Verteidiger Müller (zwei Jahre und sechs Monate). Der Angeklagte entschuldigte sich einmal mehr bei seinem Opfer und versprach, sich nach seiner Haftentlassung um ein Leben nach Recht und Vorschriften zu bemühen.