Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Brüssel schützt Unternehme­n vor US Sanktionen

Handel Die Vereinigte­n Staaten wollen europäisch­e Firmen, die mit dem Iran handeln, mit Strafmaßna­hmen belegen. Das missfällt der Eu-kommission. Sie holt zur Gegenwehr eine alte Verordnung aus der Versenkung

- VON DETLEF DREWES Foto: afp

Brüssel Unternehme­n, die weiter Geschäfte mit dem Iran machen, wollen die USA ab dem 6. August mit Sanktionen belegen. Bereits am Freitag reagierte die EU auf diese Ankündigun­g: Sie begann mit Vorbereitu­ngen, um ihre Konzerne vor solchen Strafmaßna­hmen zu schützen. Damit fiel der Startschus­s schneller als erwartet. Und das zeigt: Die Spannungen zwischen Washington und Brüssel nehmen spürbar zu. „Wir müssen jetzt handeln“, hatte der Präsident der Behörde, Jean-claude Juncker, bereits am Tag zuvor beim Treffen der Staats- und Regierungs­chefs in Sofia angekündig­t. Einen Tag später reaktivier­te die Gemeinscha­ft ihr längst verstaubte­s Blocking-statute vom November 1996.

Die Verordnung mit der Nummer 2271/96 droht Betrieben, die ihre Geschäftsb­eziehungen mit dem Iran abbrechen, unter Umständen mit rechtliche­n Konsequenz­en. Gleichzeit­ig wird festgelegt, dass die Firmen für möglicherw­eise entstehend­e Kosten und Verluste entschädig­t werden. Dieser Beschluss war 1996 gefasst worden, um amerikanis­che Sanktionen gegen Kuba und den Iran abzuwehren. In Kraft traten die Bestimmung­en jedoch nie. Die Strafandro­hungen wurden diplomatis­ch beigelegt.

Ohnehin sind die konkreten Wir- des Gesetzes umstritten. Bundeskanz­lerin Angela Merkel sagte in Sofia: „In einer umfassende­n Weise die gesamte Wirtschaft zu entschädig­en bei entspreche­nden Maßnahmen der Vereinigte­n Staaten von Amerika – da können und dürfen wir auch keine Illusionen schüren.“Skepsis herrscht auch in weiten Bereichen der deutschen Wirtschaft. „Bereits jetzt ist klar, dass die reaktivier­te Verordnung keinen umfassende­n Schutz gewährleis­ten kann“, heißt es in einer Stellungna­hme des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau­er (VDMA). „Bei solchen Regeln steckt der Teufel im Detail“, betonte Ulrich Ackermann, Leiter der Abteilung Außenwirts­chaft beim VDMA. Der Präsident des Bundesverb­andes der Deutschen Industrie (BDI), Dieter Kempf, meinte: „Für deutsche Industrieu­nternehmen mit Geschäft im Iran erhöht sich durch den Druck der Us-regierung dramatisch die Rechtsunsi­cherheit – mit unabsehbar­en Folgen für die Investitio­nsentschei­dungen.“Klar sei aber auch, dass das Abwehr-instrument der EU „spürbar in das Usgeschäft der Industrie eingreifen“könne.

Us-präsident Donald Trump hatte bei der Verkündigu­ng des Ausstiegs der USA aus dem Atomdeal mit Teheran angedroht, alle Konzerne, die ihre Geschäftsv­erbindunge­n mit dem Iran aufrechter­halkungen ten, mit Sanktionen in den Vereinigte­n Staaten zu belegen. Damit stehen die Manager vor der Frage: Riskieren wir für unsere Aktivitäte­n dort unsere Us-verbindung­en? In Washington ließ Heather Nauert, Sprecherin des Außenminis­teriums, allerdings zwischen den Zeilen durchblick­en, dass es für bestimmte Firmen Ausnahmere­gelungen von den Strafandro­hungen geben werde. Sie betonte aber auch, dass Unternehme­n sich jetzt entscheide­n müssten: „Firmen haben Zeit, ihr (Iran-)geschäft einzustell­en“, sagte sie.

Das europäisch­e Abwehrgese­tz soll von der Kommission jetzt aktualisie­rt werden. Gleichzeit­ig kündigte die Behörde an, die Vorgaben für die Europäisch­e Investitio­nsbank (EIB), die Hausbank der Union, zu überarbeit­en. Sie darf bisher keine Kredite für Iran-geschäfte geben, könnte aber im Fall von Sanktionen helfen, europäisch­e Betriebe zu stützen. Die letzte Entscheidu­ng über das Blockingst­atute liegt bei den Staats- und Regierungs­chefs. Sie kommen Ende Juni wieder in Brüssel zu ihrem traditione­llen Gipfel zusammen.

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Die dänische Reederei Maersk will ihr Iran Geschäft einstellen, um das US Geschäft zu wahren. In solchen Fällen soll das Blocking Statute greifen.

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