Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Geldstrafen nach illegalem Autorennen
Justiz Im Oktober vergangenen Jahres testeten junge Männer auf der B 17 ihre aufgemotzten Sportautos aus. Ihr Pech: Am Tag zuvor war ein neues Gesetz in Kraft getreten. Nun wurde in Augsburg der erste Prozess dieser Art verhandelt
Es ging eigentlich um nicht besonders viel, wenn man andere Gerichtsverhandlungen als Maßstab nimmt. Sondern um geringe Geldstrafen. Wer am Mittwoch im Strafjustizzentrum auftauchte, konnte angesichts des öffentlichen Interesses allerdings den Eindruck gewinnen, es handele sich um einen Mordprozess. Tatsächlich war der Fall nicht aufgrund der möglichen Strafhöhe ungewöhnlich, sondern aufgrund der angeklagten Straftat. „Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen“lautete sie. Ein illegales Autorennen also, das sich 2017 auf der B 17 abgespielt haben soll. Genauer: am 14. Oktober 2017.
Erst am Tag zuvor war der Paragraf dazu überhaupt in Kraft getreten, bis dahin waren vergleichbare Fälle oft nur als Ordnungswidrigkeiten verfolgt worden. Seither werden Organisation und die Teilnahme an illegalen Rennen als Straftat eingestuft. Erstmals sind nun in Augsburg zwei Autofahrer auf Basis des Gesetzes verurteilt worden. Amtsrichterin Susanne Scheiwiller verurteilte einen 26-Jährigen und einen 24-Jährigen zu Geldstrafen von 1500 und 2000 Euro. Damit kamen beide Angeklagte günstiger weg als mit den ursprünglichen Strafbefehlen, die Geldstrafen von 4500 und 6000 Euro vorgesehen hatten.
Dem Urteil vorausgegangen war eine Verhandlung, in der vor allem um die Frage gerungen wurde, ob es sich bei dem Vorfall überhaupt um ein illegales Rennen gehandelt hatte. Gilt der Paragraf auch, wenn nur geringe Strecken weit beschleunigt wird? In diesem Fall aus Sicht der Ermittler: ja, wie Staatsanwalt Michael Nißl in seinem Plädoyer deutlich machte. Auch wenn die Strecken kurz und die Gefahren gering gewesen seien: Die Autos seien parallel gefahren und gezielt beschleunigt worden, um auszutesten, welches schneller ist.
Die beiden Angeklagten sowie ein dritter Mann hatten sich an dem Tag an der Tankstelle in der Nähe der B 17 auf Höhe der Stuttgarter Straße getroffen und waren von dort auf der Bundesstraße Richtung Süden gefahren. Unauffällig verfolgt von Beamten der Verkehrspolizei, die das Geschehen vom Zivilfahrzeug aus filmten. Der dritte Beteiligte hatte im Vorfeld der Verhandlung einen Strafbefehl akzeptiert, die beiden 24- und 26-Jährigen nicht. Sie bestritten die Vorwürfe im Prozess zunächst. Man habe sich nicht zu einem Rennen verabredet, er habe in einem Tunnel lediglich den Sound des neuen Auspuffs testen wollen, teilte der 26-Jährige mit. Was bereits im Vorfeld klar war: Um ein Hochgeschwindigkeitsrennen, wie es etwa in Berlin 2016 am Kurfürstendamm eines gegeben hatte, handelte es sich nicht, auch wenn die Beteiligten teils zu schnell unterwegs waren. In Berlin war ein 69-Jähriger infolge der Raserei zweier junger Männer bei einem
Nach dem Vorfall wurden die Autos beschlagnahmt
Unfall gestorben, aufgrund solcher Fälle war der neue Paragraf eingeführt worden. Das Rennen in Augsburg war von solchen Szenarien weit entfernt; es sei eigentlich nicht der Hintergrund des neuen Gesetzes, sagte Klaus 26-Jährigen.
Mal fuhren die Männer, allesamt Mitglieder der Tuning-szene der Region, kurz nebeneinander auf zwei Spuren und beschleunigten, mal überholten sie sich. Die Aufnahmen der Verkehrspolizei wurden von Staatsanwalt Nißl und den Verteidigern zunächst unterschiedlich bewertet. Richterin Scheiwiller sprach allerdings von „drei sehr eindeutigen Sequenzen“. Nach der Aussage zweier Polizisten regte Thorsten Junker, Anwalt des 24-Jährigen, ein Gespräch zwischen Rödl, Verteidiger des Symbolfoto: Bernhard Weizenegger Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft an. Danach passierte folgendes: Die Angeklagten beschränkten ihren Einspruch gegen die Strafbefehle auf Höhe und Anzahl der Tagessätze, das Gericht stellte wiederum einige der Vorwürfe auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein. Das Urteil von Richterin Scheiwiller ist bereits rechtskräftig. Die Autos, die im Oktober beschlagnahmt worden waren, haben die drei Fahrer längst zurück. Im August können sie nun auch beantragen, dass sie ihren Führerschein wiederbekommen.