Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Bürgermeister parkt verboten
Ärger Sendens Rathauschef stellt sein Auto bewusst auf einem Behindertenparkplatz ab. Wie er auf Kritik daran reagiert
Senden Darf ein Bürgermeister auf einem Behindertenparkplatz parken? Raphael Bögge, Rathauschef der Stadt Senden (Landkreis Neuulm), sagte kürzlich ganz klar: Ja. Der Csu-politiker kam zu einem Pressetermin am städtischen Hallenbad und parkte seinen Dienstwagen offensiv auf einem Behindertenparkplatz – vor versammelter Journalistenschar. Auf den Hinweis eines städtischen Angestellte, dass er dort falsch stehe, antwortete Bögge ruppig: Er dürfe „im Einsatz“parken, wo er wolle. Und lud alle ein, dies in seinem Büro nachzulesen.
Die Polizei hingegen teilt diese Einschätzung nicht – im Gegenteil. Christian Eckel, Pressesprecher am Polizeipräsidium Schwaben Süd/ West, antwortet auf diese Frage mit einem klaren Nein. Nur Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, etwa Querschnittsgelähmte, dürfen dort parken. Aus dem Symbol des Rollstuhlfahrers auf dem Schild ergebe sich dies von selbst. Auch Feuerwehrleute oder Polizisten dürfen nur in absoluten Notfällen ihr Fahrzeug dort abstellen, sagt Eckel.
Dass sich Bürgermeister in der Wahl der Parkplätze vergreifen, kommt immer mal wieder vor. Schon eine kurze Suche im Internet zeigt sogleich Vorfälle in Badenwürttemberg und Nordrheinwestfalen. Beide Rathauschefs haben sich entschuldigt. Das hat auch Bürgermeister Bögge mittlerweile getan. Auf Nachfrage teilte er mit, er habe einen Fehler gemacht, der nicht mehr vorkommen werde.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Sendener Bürgermeister in die Schlagzeilen gerät. Mit Parteifreunden und Stadträten hat er es sich seit seinem Amtsantritt 2014 wegen diverser Vorfälle derart verscherzt, dass einige vor kurzem gar eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn gestellt haben. Bögge hatte zuvor in seiner Funktion als Bürgermeister zu einem Csu-empfang eingeladen und hat damit seine Neutralitätspflicht verletzt.