Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Gericht verurteilt Mann aus Königsbrunn als Raubmörder
Kriminalität Zwei Männer sind zusammen als Trickdiebe unterwegs, doch bei einer Tat stirbt ein 88-jähriger Rentner. Vor Gericht beschuldigen sich die einstigen Komplizen gegenseitig. Nun haben die Richter entschieden, wem sie glauben
Königsbrunn/bayreuth Es gibt einen Toten, einen 88-jährigen Rentner. Und es gibt zwei Männer, die als mutmaßliche Mörder infrage kommen. Doch die beiden Verdächtigen bestreiten die Tat und beschuldigten den jeweils anderen. So lässt sich ein Prozess um den Raubmord an einem Rentner in Bayreuth zusammenfassen. Am Montag mussten die Richter am dortigen Landgericht entscheiden, wie sie über die tatverdächtigen Männer, die beide aus Königsbrunn stammen, urteilen. Das Ergebnis: Die Richter glauben an jene Version, die der notorische Einschleichdieb Anton S., 35, vor Gericht präsentiert hat. Er kommt verhältnismäßig glimpflich weg. Ihn verurteilten sie wegen Diebstahls, Waffenbesitzes und unterlassener Hilfeleistung zu rund fünf Jahren Haft. Dagegen verhängten die Richter gegen Firat T., 35, eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes.
Kurz vor Ostern 2017 hatten sich die beiden Männer aus dem Landkreis Augsburg dem Gericht zufolge unter einem Vorwand Zutritt zum Haus des 88-Jährigen verschafft, um dort Wertgegenstände zu stehlen. So sollen sie das auch in den Wochen zuvor immer wieder getan haben, zum Beispiel als falsche Stadtwerkemitarbeiter. Anton S. hatte gleich zu Prozessbeginn eine Aussage gemacht. Er behauptete, er habe in der Wohnung nach Beute gesucht und sei dann wieder nach draußen gegangen, um dort auf Firat T. zu warten. T. habe sich bei dem Rentner als neuer Nachbar vorgestellt, er habe dafür Kuchen und Wein mitgebracht. Anton S. sagt, er sei dann noch mal zurück, als Firat T. nicht kam. Der Rentner im Haus sei auf dem Boden gelegen, scheinbar bewusstlos. Firat T. habe von einem „Unfall“gesprochen. Danach seien sie weggefahren.
Der von seinem einstigen Komplizen so schwer beschuldigte Angeklagte hatte in dem Bayreuther Prozess zunächst geschwiegen. Später machte Firat T. dann doch noch eine Aussage. Darin stellte er es andersherum dar. Anton S. sei alleine im Haus gewesen. Als er dann nachgekommen sei, sei der Rentner tot am Boden gelegen. S. habe von einem Unfall gesprochen, der Rentner sei die Treppe hinunter gestürzt. Die Staatsanwaltschaft hatte am Ende des Prozesses beide Männer des gemeinschaftlichen Mordes beschuldigt. Auch mit Verweis darauf, dass die Ermittler am Tatort und am Opfer Dna-material von beiden Verdächtigen gesichert hatten. Die Richter allerdings stützen sich im Urteil weitgehend auf die Aussage von Anton S. – und glaubten ihm, dass er mit der Tat nichts zu tun hat.
Firat T., so urteilten die Richter, habe den Mord begangen, weil er
Er schuldete Drogenhändlern in Südamerika noch Geld
Geldsorgen gehabt habe. T. hatte in dem Prozess zugegeben, dass er zu dieser Zeit wegen eines schief gelaufenen Kokaingeschäfts Ärger mit Drogenhändlern in Südamerika hatte. Er hatte nach der Tat in Bayreuth 2500 Euro über den Geldtransferdienst Western Union an die Kokain-händler in Südamerika überwiesen. Er habe wegen des geplatzten Geschäfts große Angst gehabt – vor allem, nachdem sein Kontaktmann in Kolumbien erschossen worden sei.
Ob es bei dem Urteil bleibt, ist unklar. Florian Engert, einer der Verteidiger von Firat T., kündigte gegenüber unserer Redaktion bereits an, dass er gegen das Urteil Revision einlegen werde. Der Bundesgerichtshof muss die Bayreuther Entscheidung dann noch einmal auf Rechtsfehler überprüfen. Engert sagt, seiner Ansicht nach gebe es keine ausreichenden Beweise, um Firat T. wegen Mordes zu verurteilen. Gut möglich ist auch, dass auch die Staatsanwaltschaft das Urteil prüfen lässt, nachdem einer der Angeklagten nicht wie von ihr gefordert zu lebenslanger Haft, sondern nur zu gut fünf Jahren Haftstrafe verurteilt worden ist.