Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Kandidaten werben am Straßenrand
Die Vorboten der Landtagswahl werden sichtbar. Es gelten klare Regeln
Die SPD war in diesem Fall vorne dran. In der Nacht auf Sonntag begannen Parteimitglieder, die ersten Wahlplakate der beiden Augsburger Landtagskandidaten Margarete Heinrich und Harald Güller im Stadtgebiet aufzuhängen. Bevorzugt beim Frühstart sind die Plätze an belebten Straßen. Zwischenzeitlich sind immer mehr Wahlplakate im Stadtgebiet wahrnehmbar. Die Grünen setzen vorerst auf inhaltliche Positionen, die CSU wirbt mit ihren Kandidaten Johannes Hintersberger und Andreas Jäckel. Die Plakate stimmen auf die Landtagswahl ein, die am Sonntag, 14. Oktober, ist. In Augsburg ist das Stadtgebiet wegen der Größe auf zwei Stimmkreise aufgeteilt. Der Stimmkreis Augsburg-ost deckt große Teile des Stadtgebiets ab. Zum Stimmkreis Augsburg-west zählen auch Gersthofen und Neusäß.
Die Grundlagen für die Plakatierung hat der Stadtrat festgelegt. Die sogenannte Plakatierungsverordnung wurde zuletzt im April 2017 verabschiedet. Ordnungsreferent Dirk Wurm fasst die Kernaussage zusammen: „Politische Parteien, Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten und Aktionsbündnisse dürfen bis zu zehn Wochen vor Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden und kommunalen Bürgerentscheiden Anschläge anbringen.“Bis bis zu einem Monat vor konkreten Versammlungen, Kundgebungen oder ähnlichen Veranstaltungen darf ebenfalls mit Plakaten geworben werden. Die maximale Größe der Plakate ist dabei auf zwei Quadratmeter (DIN A00) beschränkt, mit Ausnahme sogenannter Wesselmänner; diese Stellwände sind 3,70 mal 2,90 Meter groß. Die Verwendung von Bauzäunen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht erlaubt.
Während andere Plakate nur an dafür zugelassenen Stellen angebracht werden dürfen – Orte, an denen fest installierte Hülsen im Straßenbegleitgrün angebracht wurden– können Parteien auch an Bäumen und Ähnlichem Werbung betreiben. In einem Kreuzungsbereich oder an Verkehrszeichen darf jedoch nicht so plakatiert werden, dass diese verdeckt werden.
Bestimmte Straßenzüge sind von der Plakatierung im Zuge von Wahlen komplett frei zu halten, teilt die Stadt zudem mit. Dazu gehören zahlreiche Plätze in der Innenstadt und markante Straßenzüge wie die Maximilian- oder Annastraße. Auch an Hauptverkehrsachsen wie der B 17 gilt ein Plakatverbot.