Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Eklatantes Fehlverhalten
Zu „Jäger erschießt zwei Mischlingshun de“(Bayern) vom 11. August:
Soso, da schießt also ein „Jäger“am frühen Morgen gegen 7 Uhr in Gegenwart von mehreren Passanten (sonst gäbe es ja nicht so viele Zeugen) auf zwei auf einer Wiese tollende Hunde, deren Besitzerin ihm offensichtlich persönlich bekannt war. Er trifft einen von den beiden Hunden tödlich, begibt sich anschließend zur Besitzerin mit den Worten: „Deine Hunde kannst du tot aufklauben“, fährt dieser anschließend hinterher und tötet in unmittelbarer Nähe der Besitzerin ohne deren Einverständnis den zweiten Hund, den er vorher nicht richtig getroffen hatte, durch einen Kopfschuss! Und all dieses soll noch durch geltendes Jagdrecht abgedeckt sein? Sollte sich dies alles so zugetragen haben, wie übereinstimmend berichtet, so gibt es nach meinem Rechtsverständnis hier nur eine einzig richtige Konsequenz: Die unverzügliche Beschlagnahmung aller Waffen, die dieser Mann noch in seinem Besitz hat, sowie seitens der ermittelnden Strafverfolgungsbehörden die konsequente Prüfung einer angemessenen strafrechtlichen Würdigung dieses gemeingefährlichen, eklatanten Fehlverhaltens!
Wolfgang Elsner, Augsburg