Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Eklatantes Fehlverhal­ten

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Zu „Jäger erschießt zwei Mischlings­hun de“(Bayern) vom 11. August:

Soso, da schießt also ein „Jäger“am frühen Morgen gegen 7 Uhr in Gegenwart von mehreren Passanten (sonst gäbe es ja nicht so viele Zeugen) auf zwei auf einer Wiese tollende Hunde, deren Besitzerin ihm offensicht­lich persönlich bekannt war. Er trifft einen von den beiden Hunden tödlich, begibt sich anschließe­nd zur Besitzerin mit den Worten: „Deine Hunde kannst du tot aufklauben“, fährt dieser anschließe­nd hinterher und tötet in unmittelba­rer Nähe der Besitzerin ohne deren Einverstän­dnis den zweiten Hund, den er vorher nicht richtig getroffen hatte, durch einen Kopfschuss! Und all dieses soll noch durch geltendes Jagdrecht abgedeckt sein? Sollte sich dies alles so zugetragen haben, wie übereinsti­mmend berichtet, so gibt es nach meinem Rechtsvers­tändnis hier nur eine einzig richtige Konsequenz: Die unverzügli­che Beschlagna­hmung aller Waffen, die dieser Mann noch in seinem Besitz hat, sowie seitens der ermittelnd­en Strafverfo­lgungsbehö­rden die konsequent­e Prüfung einer angemessen­en strafrecht­lichen Würdigung dieses gemeingefä­hrlichen, eklatanten Fehlverhal­tens!

Wolfgang Elsner, Augsburg

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