Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Das steht im Migrations- und Flüchtling­spakt

-

● Der rechtlich unverbindl­iche „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“der UN soll dafür sorgen, dass Menschen legal und gefahrlos in aufnahmebe­reite Staaten gelangen. Dort sollen sie nicht ausgebeute­t und besser integriert werden, so lautet das große Ziel.

● Die 23 vorgegeben­en Unterziele des ersten internatio­nalen Paktes über Einwanderu­ng reichen von der Ausstellun­g gültiger Papiere über den Zugang zu Grundleist­ungen – wie medizinisc­he Nothilfe für Migranten – bis hin zum koordinier­ten Management der Grenzen durch die Staaten.

● Der Politikdir­ektor der Internatio­nalen Katholisch­en Kommission für Migration in Genf, Stephane Jaquemet, betont: „Jeder Staat wird selbst be- stimmen, wie und ob er die Vorgaben implementi­ert.“

● Der Text unterstrei­cht „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Einwanderu­ngspolitik zu bestimmen“. Und obwohl der Pakt laut Bundesregi­erung „in der nationalen Rechtsordn­ung keine Rechtswirk­ung“entfaltet und sich kein Staat zur Aufnahme von Migranten verpflicht­et, gibt es Widerstand. Die USA, Österreich, Ungarn und weitere Staaten lehnen das Abkommen rundweg ab.

● Der rechtlich nicht verbindlic­he Globale Pakt für Flüchtling­e soll reiche Staaten ermutigen, auf freiwillig­er Basis mehr materielle Hilfe zur Versorgung der Millionen Flüchtling­e zu geben. Der Pakt fußt auf der Genfer Flüchtling­skonventio­n von 1951. (kna)

Newspapers in German

Newspapers from Germany