Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
So geht das Kennzeichnen und Registrieren von Haustieren
● Schritt 1: Wer sein Haustier kennzeichnen möchte, muss sich erst für eine Methode entscheiden. Es gibt zwei Möglichkeiten, zum einen das Tätowieren und zum anderen das Verpflanzen eines Chips. Letzteres wird vom Deutschen Tierschutzbund und von Tierschutzvereinen empfohlen.
● Schritt 2: Sobald man sich entschieden hat, muss man mit dem Haustier zum Doktor. Denn beide Eingriffe werden vom Tierarzt durchgeführt. (Fundtiere werden in Tierheimen von Pflegern gekennzeichnet.)
● Schritt 3a: Wenn sich der Tierhalter für einen Mikrochip entschieden hat, verpflanzt der Tierarzt diesen nur weni- ge Millimeter großen Transponder unter die Haut am Hals des Tieres. Eine Narkose ist bei diesem Eingriff nicht notwendig. Die Schmerzen lassen sich mit denen bei einer Impfung vergleichen. In der Regel hält ein Chip ein Tierleben lang. Wichtig: Damit kann man ein Tier nicht orten, auf dem Chip ist lediglich die 15-stellige Identifikationsnummer hinterlegt.
● Schritt 3b: Für einen Tattoo muss der Tierhalter in Kauf nehmen, dass der Eingriff unter Vollnarkose durchgeführt wird. Die Schmerzen wären zu groß. In der Regel wird die Ohrinnenseite tätowiert. Bei dieser Methode gibt es kein einheitliches System. Das heißt: Jeder Tierarzt vergibt seine eigenen Tätowierungsnummern. So kann es zu Dopplungen kommen. Viele Tattoos sind nach einigen Jahren nicht mehr zu erkennen.
● Schritt 4: Nachdem das Tier gekennzeichnet wurde, erhält man vom Tierarzt eine Identifikationsnummer. Diese benötigt man, um sein Haustier in einem Haustierregister wie „Findefix“oder „Tasso“anzumelden. Das kann man online erledigen. Sobald man eine schriftliche Bestätigung erhalten hat, ist das Haustier registriert und kann – sollte das Tier einmal weggelaufen sein – darüber identifiziert werden. (gali)