Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Fall Caiuby: Das kann der FCA tun
Wann darf der Klub ihm kündigen? Das sagt ein Fachanwalt
Es ist das wichtigste Trainingslager des FC Augsburg seit Jahren: Gerade mal ein Punkt trennt die Mannschaft von Trainer Manuel Baum von den Abstiegsrängen. Baum selbst zog im Trainingslager im spanischen Algorfa die Zügel an, kritisierte seine Spieler sogar öffentlich und sprach den Lebenswandel außerhalb des Platzes an. Einen seiner Spieler dürfte er dabei besonders gemeint haben: Caiuby. Wenige Tage vor dem Start der Rückrunde fehlt vom Brasilianer jede Spur, er hält sich weiterhin in seiner Heimat auf. Wie und ob der 30-Jährige nach seiner Rückkehr bestraft wird, wollen sich sowohl Baum als auch FCAManager Stefan Reuter bislang offen lassen. Der FC Augsburg hat dabei folgende Optionen:
● Fall 1: Caiuby wird nicht bestraft Das wäre nur dann der Fall, wenn Caiuby eine gute Begründung vorlegen kann. Und selbst dann ist er darauf angewiesen, dass der FCA beide Augen zudrückt. Denn aus arbeitsrechtlicher Sicht ist eine vorübergehende Verhinderung im Paragrafen 616 BGB geregelt: Dieser besagt, dass ein Arbeitnehmer dann nicht arbeiten muss, wenn er einen persönlichen Verhinderungsgrund wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, eine Erkrankung eines Familienmitglieds oder die Vorladung vor Gericht vorweisen kann. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer aber nur eine kurze Zeit fehlen – bei Caiuby sind es nun schon fast zwei Wochen.
● Fall 2: Geldstrafe für Caiuby
So war es beim letzten Mal im Sommer, als Caiuby seinen Heimaturlaub gleich um zehn Tage verlängert hatte. Stefan Reuter sprach damals vom „teuersten Urlaub“im Leben des Brasilianers, ohne Zahlen zu nennen. Eine Sanktion, die offenbar nur wenig Wirkung erzielt hatte. Dass Caiuby auch diesmal mit einer Geldstrafe davon kommt, scheint unwahrscheinlich zu sein.
● Fall 3: Vertragsauflösung
Um einen Angestellten fristlos zu kündigen, muss ein Arbeitgeber einige Voraussetzungen beachten, wie Thomas Hockauf sagt. Der Augsburger ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und betont, dass in einem solchen Fall die Vorgeschichte wichtig ist – zum Beispiel, ob der Angestellte wegen einer ähnlichen Verfehlung schon abgemahnt wurde. Entscheidend ist dabei nicht die Anzahl der Abmahnungen: „Es kommt auf die Intensität der Verfehlung an.“Bei Caiuby würde es nach Einschätzung Hockaufs schon dann für eine fristlose Kündigung reichen, wenn der FCA eine Abmahnung ausspricht, die mit einer Frist verbunden ist, wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen. „Wenn er diese Zeit nicht einhält, könnte der FCA ihm kündigen.“Hockauf betont aber: „Ganz entscheidend ist dabei immer die Entschuldigung.“Bei Caiuby ist bislang nur bekannt, dass er sich um private Angelegenheiten kümmert.
Sollte der FC Augsburg den Brasilianer tatsächlich vor die Tür setzen, würde das einige Probleme aufwerfen. Denn Caiuby, mit einem Arbeitspapier bis 2020 ausgestattet, wäre in diesem Fall vertragslos und somit ablösefrei zu haben. Es wäre ein Verlust von fünf Millionen Euro – so hoch stuft der Branchendienst
Transfermarkt dessen Marktwert ein. Abgesehen davon bleibt für Caiuby die Möglichkeit offen, sich mit einem Anwalt gegen die Kündigung zu wehren – ein Szenario, das man beim auf möglichst wenig Schlagzeilen bedachten FC Augsburg tunlichst vermeiden möchte.