Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Ein Name, der in die Irre führt
Dass das fortwährende Hickhack um die „Bayerische Grenzpolizei“zwischen Innenminister Herrmann auf der einen sowie SPD und Grünen auf der anderen Seite kein Ende finden mag, hat einen einfachen Grund: Der Name „Bayerische Grenzpolizei“ist irreführend.
Tatsächlich gab es einmal eine echte Bayerische Grenzpolizei mit eigener Befugnis für Grenzkontrollen. Diese Befugnis hat der Freistaat Bayern in der Regierungszeit von Ministerpräsident Stoiber an den Bund abgetreten. Als dann in der Hochphase der Flüchtlingskrise das Personal der Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze knapp wurde, wollte die Staatsregierung unter Ministerpräsident Seehofer die Befugnis zurück. Der Bund aber blieb hart. Und er blieb auch hart, als Seehofer Bundesinnenminister wurde.
Unter Ministerpräsident Söder wurde die zuvor schon erfolgreich arbeitende bayerische Schleierfahndung dann in Bayerische Grenzpolizei umbenannt. Der einzige Unterschied zu vorher besteht darin, dass die Schleierfahnder in einer eigenen Organisationseinheit zusammengefasst wurden und nun auch personell aufgestockt werden. Damit wird zwar die Arbeit der Schleierfahnder effektiver. Aber es bleiben Schleierfahnder, die nur dann an der Grenze kontrollieren dürfen, wenn die Bundespolizei sie ruft. Die Umbenennung war ein Akt symbolischer Politik.
Dass diese Polizisten eine wichtige Aufgabe erfüllen, sollte allerdings außer Frage stehen. Das, aber eben nur das, kann der Innenminister mit Zahlen belegen.