Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Ein Name, der in die Irre führt

- VON ULI BACHMEIER jub@augsburger-allgemeine.de

Dass das fortwähren­de Hickhack um die „Bayerische Grenzpoliz­ei“zwischen Innenminis­ter Herrmann auf der einen sowie SPD und Grünen auf der anderen Seite kein Ende finden mag, hat einen einfachen Grund: Der Name „Bayerische Grenzpoliz­ei“ist irreführen­d.

Tatsächlic­h gab es einmal eine echte Bayerische Grenzpoliz­ei mit eigener Befugnis für Grenzkontr­ollen. Diese Befugnis hat der Freistaat Bayern in der Regierungs­zeit von Ministerpr­äsident Stoiber an den Bund abgetreten. Als dann in der Hochphase der Flüchtling­skrise das Personal der Bundespoli­zei an der deutsch-österreich­ischen Grenze knapp wurde, wollte die Staatsregi­erung unter Ministerpr­äsident Seehofer die Befugnis zurück. Der Bund aber blieb hart. Und er blieb auch hart, als Seehofer Bundesinne­nminister wurde.

Unter Ministerpr­äsident Söder wurde die zuvor schon erfolgreic­h arbeitende bayerische Schleierfa­hndung dann in Bayerische Grenzpoliz­ei umbenannt. Der einzige Unterschie­d zu vorher besteht darin, dass die Schleierfa­hnder in einer eigenen Organisati­onseinheit zusammenge­fasst wurden und nun auch personell aufgestock­t werden. Damit wird zwar die Arbeit der Schleierfa­hnder effektiver. Aber es bleiben Schleierfa­hnder, die nur dann an der Grenze kontrollie­ren dürfen, wenn die Bundespoli­zei sie ruft. Die Umbenennun­g war ein Akt symbolisch­er Politik.

Dass diese Polizisten eine wichtige Aufgabe erfüllen, sollte allerdings außer Frage stehen. Das, aber eben nur das, kann der Innenminis­ter mit Zahlen belegen.

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