Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Wie darf Whisky heißen?
Brand muss „Glen“aus Namen streichen
Hamburg Der Whisky „Glen Buchenbach“darf nicht länger so heißen, weil er nicht aus Schottland kommt. Das Landgericht Hamburg urteilte am Donnerstag, mit dem Namensbestandteil „Glen“werde die besonders geschützte geografische Angabe „Scotch“beeinträchtigt. Es folgte damit einer Klage der Scotch Whisky Association (SWA) der schottischen Whisky-produzenten, wie ein Gerichtssprecher in Hamburg mitteilte. Die Waldhornbrennerei Klotz aus Berglen bei Stuttgart hat nun einen Monat Zeit zu entscheiden, ob sie gegen die Entscheidung in Berufung geht. Dann müsste sich das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) mit dem Fall beschäftigen.
Das juristische Schlachtfeld, auf dem Schotten und Schwaben sich seit 2013 bekriegen, ist die Eu-spirituosenverordnung. Sie schützt dutzende von regionalen Herkunftsbezeichnungen, von „Scotch Whisky“bis zu „Haselünner Korn“. Von „Glen“ist im Anhang III der Verordnung keine Rede. Das aus dem Gälischen abgeleitete englische Wort „Glen“bedeutet „kleines Tal“oder „Bergschlucht“. In der Eu-verordnung ist auch festgelegt, dass die Anbieter von Spirituosen ihre Kunden nicht über den Ursprung ihrer Produkte in die Irre führen dürfen. Und „Glen“, so die Schotten, stehe nun einmal für Whisky aus Schottland.
Bei der Entscheidung des Hamburger Gerichts sei besonders hervorzuheben, dass irreführende Angaben in der Bezeichnung des Produkts nicht durch klarstellende Hinweise auf der Verpackung ausgeglichen werden könnten. „Damit könnte man den Schutz der geografischen Herkunft zu leicht aushebeln“, sagte die Anwältin der SWA, Wiebke Baars. Die Brennerei Klotz äußerte sich enttäuscht über das Urteil.