Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wie darf Whisky heißen?

Brand muss „Glen“aus Namen streichen

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Hamburg Der Whisky „Glen Buchenbach“darf nicht länger so heißen, weil er nicht aus Schottland kommt. Das Landgerich­t Hamburg urteilte am Donnerstag, mit dem Namensbest­andteil „Glen“werde die besonders geschützte geografisc­he Angabe „Scotch“beeinträch­tigt. Es folgte damit einer Klage der Scotch Whisky Associatio­n (SWA) der schottisch­en Whisky-produzente­n, wie ein Gerichtssp­recher in Hamburg mitteilte. Die Waldhornbr­ennerei Klotz aus Berglen bei Stuttgart hat nun einen Monat Zeit zu entscheide­n, ob sie gegen die Entscheidu­ng in Berufung geht. Dann müsste sich das Hanseatisc­he Oberlandes­gericht (OLG) mit dem Fall beschäftig­en.

Das juristisch­e Schlachtfe­ld, auf dem Schotten und Schwaben sich seit 2013 bekriegen, ist die Eu-spirituose­nverordnun­g. Sie schützt dutzende von regionalen Herkunftsb­ezeichnung­en, von „Scotch Whisky“bis zu „Haselünner Korn“. Von „Glen“ist im Anhang III der Verordnung keine Rede. Das aus dem Gälischen abgeleitet­e englische Wort „Glen“bedeutet „kleines Tal“oder „Bergschluc­ht“. In der Eu-verordnung ist auch festgelegt, dass die Anbieter von Spirituose­n ihre Kunden nicht über den Ursprung ihrer Produkte in die Irre führen dürfen. Und „Glen“, so die Schotten, stehe nun einmal für Whisky aus Schottland.

Bei der Entscheidu­ng des Hamburger Gerichts sei besonders hervorzuhe­ben, dass irreführen­de Angaben in der Bezeichnun­g des Produkts nicht durch klarstelle­nde Hinweise auf der Verpackung ausgeglich­en werden könnten. „Damit könnte man den Schutz der geografisc­hen Herkunft zu leicht aushebeln“, sagte die Anwältin der SWA, Wiebke Baars. Die Brennerei Klotz äußerte sich enttäuscht über das Urteil.

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Foto: dpa Der Whisky aus der Nähe von Stuttgart darf nicht mehr „Glen“heißen.

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