Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Afd-klage: Münster durfte Licht nicht ausschalten
Die Stadt Münster durfte die Beleuchtung am historischen Rathaus während eines Neujahrsempfangs der AFD nicht ausschalten. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden. Die Stadt habe mit diesem Schritt gegen das Neutralitätsgebot des Staates gegenüber den Parteien verstoßen, urteilte das Gericht. Dabei sei es egal, ob Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) selbst oder ein ihm untergeordneter Dezernent die Entscheidung getroffen habe. Entscheidend sei, was die Öffentlichkeit als Zeichen nach außen wahrgenommen habe, betonte das Gericht. Bei dem Empfang der AFD im Februar 2017 hatten Kaufleute am Prinzipalmarkt die Beleuchtung an ihren Geschäften ausgeschaltet.