Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Opposition will Kirche ans Geld

Für Ablösung der Staatsleis­tungen

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Berlin Die Fdp-bundestags­fraktion hat eine politische Initiative zur Ablösung der sogenannte­n Staatsleis­tungen an die Kirchen angekündig­t. Dieser Schritt wäre „nicht nur ein wichtiger Beitrag für weltanscha­uliche Neutralitä­t, sondern würde auch die Glaubwürdi­gkeit der Kirchen durch die völlige Gleichstel­lung mit anderen Körperscha­ften steigern“, sagte der religionsp­olitische Sprecher Stefan Ruppert der

Dabei gelte es, „die Rechte der Kirchen zu beachten“und „mit ihnen in konstrukti­ve Gespräche einzutrete­n“.

Als Staatsleis­tungen werden historisch begründete Zahlungen an die Kirchen bezeichnet, zu denen sich der Staat 1803 im Gegenzug für enteignete Kirchengüt­er verpflicht­ete. Daher zahlt der Staat bis heute Gehälter unter anderem für Bischöfe und Domherren. Seit der Weimarer Reichsverf­assung 1919 besteht ein Verfassung­sauftrag, diese Leistungen abzulösen. Dies wäre für die Länder mit erhebliche­n Kosten verbunden.

Die AFD bereitet nach Worten ihres religionsp­olitischen Sprechers Volker Münz ebenfalls eine Initiative zur Ablösung vor. Münz begründete

Welt.

Auch die AFD bereitet eine Initiative vor

diese Position auch mit einer kritischen Sicht auf die Kirchen: Es mangele ihnen an „Standfesti­gkeit gegen die Stürme des Zeitgeiste­s“. SPD und CDU sehen indes keinen Handlungsb­edarf. Der religionsp­olitische Sprecher der Spd-fraktion, Lars Castellucc­i, erklärte, die betroffene­n Bundesländ­er hätten bislang kein Interesse an der Ablösung, schon weil sie „verständli­cherweise die dann fällige Einmalzahl­ung in unbestimmt­er Höhe“scheuen würden. Der religionsp­olitische Cdufraktio­nssprecher, Hermann Gröhe, bezeichnet­e „polemische Kritik an den Staatsleis­tungen“als unangemess­en, da sich beide große Kirchen „zu Gesprächen über eine Ablösung bereit erklärt haben“.

Das Bundesinne­nministeri­um verwies laut Zeitung auf Stellungna­hmen von 2013 und 2014. Damals hatte die Bundesregi­erung „gegenwärti­g keinen Handlungsb­edarf“ausgemacht und erklärt, eine Änderung wäre auf Wunsch der Länder oder der Kirchen durch eine „einvernehm­liche Lösung auf Landeseben­e“möglich. (kna)

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