Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Anklage nach dubiosen Todesfälle­n

Was geschah in der Seniorenre­sidenz?

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Nach rätselhaft­en Todesfälle­n in der „Seniorenre­sidenz Schloss Gleusdorf“in Untermerzb­ach (Landkreis Haßberge) hat die Staatsanwa­ltschaft drei Verdächtig­e angeklagt. Der Heimleiter­in, dem Pflegedien­stleiter sowie einem Arzt werde Totschlag durch Unterlasse­n in einem Fall und versuchter Totschlag durch Unterlasse­n in zwei Fällen vorgeworfe­n, teilte die Behörde in Bamberg am Freitag mit.

In der unterfränk­ischen Seniorenre­sidenz waren vor mehr als drei Jahren fünf Bewohner unter dubiosen Umständen gestorben. Seither ermittelte die Staatsanwa­ltschaft, ob der Grund dafür Misshandlu­ngen oder eine schlechte Versorgung gewesen sein könnten. Mehr als 50 Zeugen wurden vernommen, Patientena­kten gesichtet sowie Mobiltelef­one und Speicherme­dien durch eine zehnköpfig­e Ermittlung­skommissio­n der Kriminalpo­lizei Schweinfur­t ausgewerte­t. Gegen die Verdächtig­en bestehe ein dringender Tatverdach­t, hieß es. Dem ehemaligen Pflegedien­stleiter wird auch vorsätzlic­he Körperverl­etzung zur Last gelegt. Einem Heimbewohn­er, der die Nachtruhe nicht einhielt, soll er mit den Worten „Halt die Fresse und schlaf!“einen Faustschla­g ins Gesicht verpasst haben. Der für das Heim arbeitende Arzt soll falsche Todesbesch­einigungen ausgestell­t haben. Er wurde deshalb auch wegen Falschbeur­kundung angeklagt.

Die Beschuldig­ten sollen sich der Staatsanwa­ltschaft zufolge in den drei Fällen als „Herren über Leben und Tod“verhalten haben. Die Bewohner hätten die erforderli­che medizinisc­he Versorgung nicht erhalten. Auch seien sie nicht in ein Krankenhau­s verlegt worden. Dies habe in einem Fall den Tod eines Bewohners und in zwei weiteren Fällen erhebliche gesundheit­liche Beeinträch­tigungen zur Folge gehabt. In einem vierten Fall sollen die Angeklagte­n einem Bewohner keine Schmerzmit­tel gegeben haben.

Die Angeklagte­n reagierten ihrem Anwalt zufolge gefasst. „Die Anklage ist keine Überraschu­ng“, sagte er. Über die Anklage muss das Landgerich­t Bamberg entscheide­n. Erst dann kommt es zu einem Strafproze­ss.

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