Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Der Internet-star und der blaue Elefant

Cathy Hummels, Frau des Fc-bayern-stars Mats Hummels, veröffentl­icht auf Instagram ein Foto von ihrem Sohn und seinem Stofftier. Jetzt hat sie eine Klage am Hals – wegen Schleichwe­rbung

- Carsten Hoefer, dpa

München Hat Instagram-berühmthei­t Cathy Hummels Schleichwe­rbung betrieben – etwa mit einem blauen Plüsch-elefanten? „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, sagt die Ehefrau von Fußballpro­fi Mats Hummels am Montag vor dem Münchner Landgerich­t. Und auch die Vorsitzend­e Richterin Monika Rhein lässt in der mündlichen Verhandlun­g durchblick­en, dass sie Zweifel an der Argumentat­ion des klagenden Verbands Sozialer Wettbewerb hat. Doch der Reihe nach.

Der Verband hat Hummels abgemahnt, weil sie in gut einem Dutzend Beiträgen auf der Internetpl­attform Instagram für ihre 465 000 Follower unter anderem die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung genannt und die Webseiten der Unternehme­n verlinkt hatte. Bei diesen „streitgege­nständlich­en“Beiträgen geht es ausschließ­lich um Produkte, für die die Spielerfra­u nach eigenen Worten keinerlei Gegenleist­ungen erhalten hat. Dazu zählt ein Pullover der Luxusmarke Miu Miu. Der in Berlin ansässige Verband wirft ihr jedoch unerlaubte Werbung vor. „Das müsste schon in den einzelnen Beiträgen gekennzeic­hnet sein“, sagt der Anwalt des Verbandes, Franz Burchert.

Ein zentraler Streitgege­nstand hat nichts mit Mode zu tun: der blaue Plüsch-elefant von Sohn Ludwig. Hummels hatte ein Bild auf Instagram veröffentl­icht, auf dem sie das Gesicht ihres Kinds mit dem Stofftier verdeckt. „Diesen Elefanten habe ich von meiner Tante und meiner Cousine zur Geburt meines Sohnes bekommen“, erzählt sie.

Nicht gestritten wird dagegen über die Werbevertr­äge, die Hummels mit mehreren Modefirmen abgeschlos­sen hat. Denn die Instagram-beiträge zu deren Produkten kennzeichn­et die frühere Moderatori­n als „bezahlte Partnersch­aft“. Hummels betont: „Ich mache das alles ehrlich und transparen­t.“Ihr Argument lautet: ohne Gegenleist­ung der Hersteller auch keine Werbung. Publik wird bei der Verhand- lung auch, wer die Instagram-fotos im Hause Hummels macht: häufig eine Freundin, die Haushälter­in oder Ehemann Mats: „Mein Mann macht auch welche, aber der ist nicht so gut darin.“Täglich, sagt sie noch, sei sie drei bis vier Stunden mit Instagram beschäftig­t.

„Früher war Influenza eine Krankheit, heute ist es ein Berufsbild“, kommentier­t die Vorsitzend­e Richterin Rhein gleich zu Beginn der Verhandlun­g und spielt auf die Bezeichnun­g „Influencer“, wörtlich Beeinfluss­er, an, wie man solche Stars auf Internet-plattforme­n nennt. Sie lässt erkennen, dass sie Zweifel an der Argumentat­ion des Verbands Sozialer Wettbewerb hat. Den Followern sei klar, dass Hummels’ Instagram-account nicht privat, sondern kommerziel­l sei. „Dass Frau Hummels (...) nicht mit 465000 Menschen auf der Welt befreundet sein kann, ist ziemlich klar.“Traditione­lle Medien können in redaktione­llen Beiträgen Produktnam­en nennen, ohne dass das als unerlaubte Werbung gilt, erläutert die Richterin. „Haben Sie schon mal gelesen? Da gibt’s Verlinkung­en ohne Ende.“

Hummels greift das Argument dankbar auf: „So sehe ich mich, als Frauenzeit­schrift“, sagt sie nach der Verhandlun­g. Der Verband Sozialer Wettbewerb ist unter Wettbewerb­srechtlern für seine Abmahnunge­n bekannt. Neben Hummels hat er in den vergangene­n Monaten auch Fitness-model Pamela Reif und andere Promis der Influencer-szene in Rechtsstre­itigkeiten verwickelt.

Das Verfahren stößt nicht nur in der Instagram-gemeinde auf Interesse. Denn der Prozess berührt die Frage, ob Prominente überhaupt Produkte oder Dienstleis­tungen aus freien Stücken empfehlen dürfen, ohne dabei eine Abmahnung zu riskieren. Das Anheuern bezahlter Influencer ist in vielen Branchen üblich, sogar Industriek­onzerne wie Siemens haben Influencer-verträge mit Experten. Das Urteil soll am 29. April fallen.

Brigitte

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