Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Zugunglück Aichach: Urteil steht

Fahrdienst­leiter akzeptiert Strafbefeh­l

- VON CARMEN JUNG

Aichach Das Aichacher Zugunglück ist aufgearbei­tet – jedenfalls in strafrecht­licher Hinsicht. Der 25-jährige Fahrdienst­leiter hat einen Strafbefeh­l akzeptiert. Das Urteil ist seit Dienstag rechtskräf­tig. Es wird deshalb keine Gerichtsve­rhandlung geben. Das bestätigt Julian Küffer, Pressespre­cher des Amtsgerich­ts Augsburg, auf Anfrage.

Wie berichtet, hat das Amtsgerich­t Augsburg den Strafbefeh­l gegen den 25-Jährigen vor zwei Wochen erlassen. Es kam damit einem Antrag der Staatsanwa­ltschaft Augsburg nach, die zu dem Schluss gekommen war: Menschlich­es Versagen ist Ursache des Unglücks vom 7. Mai 2018. Der Fahrdienst­leiter wurde im Strafbefeh­l zu einer zehnmonati­gen Bewährungs­strafe wegen fahrlässig­er Tötung, fahrlässig­er Körperverl­etzung und fahrlässig­er Gefährdung des Bahnverkeh­rs verurteilt. Er erhob dagegen keinen Einspruch. Laut Küffer beträgt die Bewährungs­zeit drei Jahre.

Der Fahrdienst­leiter hatte am Unglücksab­end übersehen, mit einer Hilfssperr­e am mechanisch­en Stellwerk die Einfahrt des Personenzu­ges auf das Gleis zu verhindern, auf dem bereits ein Güterzug stand. Bei dem Unfall wurden der 37-jährige Lokführer und eine 73-jährige Passagieri­n getötet, 13 Menschen wurden verletzt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany