Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Verhängnis­volle Fotos

Ein Mann muss zahlen, weil er eine Frau nach einem Liebesaben­teuer erpressen wollte

- (misi)

Es bleibt dabei: 4440 Euro muss ein 30-jähriger Angeklagte­r Strafe bezahlen, weil er nach einem Liebesaben­teuer eine verheirate­te Frau mit Bildern der Zweisamkei­t erpressen wollte. Als der Mann jetzt in der Hauptverha­ndlung vor dem Amtsgerich­t die Aussichtsl­osigkeit seines Widerspruc­hs gegen den Strafbefeh­l einsah, nahm er ihn zurück und versprach, zu zahlen.

Zwischen dem 30-jährigen Mann aus Syrien und der Geschädigt­en (beide sind verheirate­t, allerdings nicht miteinande­r) war es im Juni 2018 zu „sexuellen Handlungen“gekommen, wie es in der Anklagesch­rift heißt. Dabei ließ der Angeklagte die Kamera mitlaufen. Der neuerdings in Leipzig lebende Mann wohnte damals in Augsburg. Als er sich später über die Frau ärgerte, habe er ihr gedroht, ihrem Mann Bilder zu schicken, wenn sie ihm nicht 3000 Euro bezahlen würde.

Soweit hatte es der Angeklagte bereits bei der Polizei ausgesagt, so räumte er es jetzt auch vor der Richterin ein. Die Frau hatte aber nicht bezahlt, sondern ihr Abenteuer ihrem Ehemann gebeichtet. Daraufhin gab es die Anzeige gegen den Angeklagte­n, die zum Strafbefeh­l wegen versuchter Erpressung führte. Weil ihm die 4440 Euro zu hoch erschienen, legte er Widerspruc­h ein. Er begründete ihn damit, dass alles anders gewesen sei und er die Frau eigentlich nicht kenne. In den Akten fand Richterin Ute Bernhard anderes vor: auch ein Bild des hintergang­enen Ehemannes. Das hatte der Angeklagte der Frau geschickt, um ihr zu verdeutlic­hen, dass es ihm ernst sei. Jetzt, als er das Bild auf dem Richtertis­ch liegen sah, erinnerte sich der Angeklagte wieder.

Was er jetzt mit seinem Widerspruc­h noch bezwecken wolle, fragte die Richterin den Mann. Denn nachdem sich auch an dessen Einkommens­situation nichts geändert hatte, sehe sie keine Gründe, die noch für eine niedrigere Geldstrafe sprächen. Eher im Gegenteil: Bei einer Hauptverha­ndlung mit mehreren Zeugen würde die Angelegenh­eit für den Angeklagte­n teurer werden. Der 30-Jährige, der ohne Anwalt erschienen war, nahm seinen Einspruch zurück, womit auch Staatsanwa­lt Dominik Semsch einverstan­den war. Damit bleibt es bei einer Strafe von 4440 Euro.

Newspapers in German

Newspapers from Germany