Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Schlupfloc­h für Raser schließen

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Zum Artikel „Wie oft müssen Raser ihr Auto abgeben?“vom 12. Februar:

Der Artikel zeigt ein Schlupfloc­h auf, das umgehend beseitigt werden muss: Die dauerhafte Beschlagna­hme des Fahrzeugs kann man demnach vermeiden, wenn man sich nicht an das Steuer seines eigenen Autos setzt. Dabei saß die Halterin auch noch auf dem Beifahrers­itz, als der 20-jährige Raser mit Tempo 100 innerorts das Leben der anderen Verkehrste­ilnehmer vorsätzlic­h in Gefahr gebracht hat. Daher wäre der Einzug sehr wohl verhältnis­mäßig, da für den dadurch entstehend­en finanziell­en Schaden halt der Raser aufkommen müsste.

Schon seit Langem sind die Strafen für derartige Straftaten viel zu niedrig. Derart massive Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en und illegale Rennen müsste man mit mindestens einem Jahr Führersche­inentzug und Stilllegun­g des dabei benutzten Fahrzeugs für ein Jahr bestrafen. Im Wiederholu­ngsfall muss dann der Führersche­in lebenslang entzogen werden und das Fahrzeug wird endgültig eingezogen. Denn jeder Raser riskiert, dass es Schwerverl­etzte und gar Tote geben kann.

Wer das nicht einsehen will, der ist auch nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen.

Robert Federle, Augsburg

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