Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Schlupfloch für Raser schließen
Zum Artikel „Wie oft müssen Raser ihr Auto abgeben?“vom 12. Februar:
Der Artikel zeigt ein Schlupfloch auf, das umgehend beseitigt werden muss: Die dauerhafte Beschlagnahme des Fahrzeugs kann man demnach vermeiden, wenn man sich nicht an das Steuer seines eigenen Autos setzt. Dabei saß die Halterin auch noch auf dem Beifahrersitz, als der 20-jährige Raser mit Tempo 100 innerorts das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer vorsätzlich in Gefahr gebracht hat. Daher wäre der Einzug sehr wohl verhältnismäßig, da für den dadurch entstehenden finanziellen Schaden halt der Raser aufkommen müsste.
Schon seit Langem sind die Strafen für derartige Straftaten viel zu niedrig. Derart massive Geschwindigkeitsüberschreitungen und illegale Rennen müsste man mit mindestens einem Jahr Führerscheinentzug und Stilllegung des dabei benutzten Fahrzeugs für ein Jahr bestrafen. Im Wiederholungsfall muss dann der Führerschein lebenslang entzogen werden und das Fahrzeug wird endgültig eingezogen. Denn jeder Raser riskiert, dass es Schwerverletzte und gar Tote geben kann.
Wer das nicht einsehen will, der ist auch nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen.
Robert Federle, Augsburg